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Differenzierung von Hörschäden bei Neugeborenen

Categories:
  • Metrology for Society
20.07.2004

Wenn bei einem Neugeborenen mit Hilfe der Hirnstamm-Audiometrie und Rechteckimpulsen ein Hörschaden diagnostiziert wurde, muss möglichst bald danach eine eingehendere Gehöruntersuchung mit Tonimpulsen durchgeführt werden. Nur mit Hilfe dieser länger dauernden Untersuchung kann dann entschieden werden, ob eventuell das Hören des Kleinkindes mit Hilfe eines Hörgerätes verbessert werden kann und auch sollte. Die genormten Tonimpulse bestehen aus je fünf an- und abschwellenden Schwingungen mit Frequenzen zwischen 500 Hz und 8000 Hz. Für diese mit Wiederholraten von 20 Hz angebotenen Testsignale fehlen bisher die Bezugshörschwellen. In der PTB wurden daher die zugehörigen subjektiven Hörschwellen mit Hilfe einer Gruppe von 25 normalhörenden jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren bestimmt. Damit werden die objektiven Ergebnisse der Hirnstamm-Audiomertrie auf die subjektive Normalhörschwelle zurückgeführt. Die an einem künstlichen Ohr nach IEC 60318-1 festgelegten Ergebnisse sind für einen Audiometrie-Kopfhörer (SENNHEISER HDA 200) in Bild 1 dargestellt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde auch ein Modell entwickelt, das es gestattet, für beliebige Audiometer-Frequenzen, Wiederholraten und Schallwandler die entsprechende Hörschwelle für Tonimpulse aus der zugehörigen Hörschwelle für langdauernde Sinustöne („Reintöne“) zu berechnen. Eine danach berechnete Tonimpuls-Hörschwelle für den Kopfhörer HDA 200 ist ebenfalls in Bild 1 eingezeichnet. Die Übereinstimmung zwischen den gemessenen und den berechneten Werten ist sehr gut. Die Differenzen liegen bei maximal 1,3 dB.

Bild 1. Abhängigkeit der Tonimpuls-Normalhörschwelle (peETSPL) von der Audiometer-Frequenz f für den Kopfhörer SENNHEISER HDA 200 (o------o Messwerte x------x rechnerische Herleitung aus der genormten Reinton-Hörschwelle)

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