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PTB und Bundesnetzagentur unterstützen durch gemeinsames Handeln den Rollout eichrechtkonformer Ladeinfrastruktur in Deutschland

05.12.2019

Das Mess- und Eichrecht sorgt in Deutschland dafür, dass beim Verkauf von Ladestrom abgerechnete Energiemengen richtig und für den Kunden nachvollziehbar gemessen werden. Als technische Maßnahme zur Erfüllung der eichrechtlichen Kundenschutzanforderungen setzen die Ladesäulenhersteller zunehmend sogenannte Public-Key-Signaturverfahren ein. Die Public-Keys werden jetzt mittels eines zwischen PTB und Bundesnetzagentur (BNetzA) vereinbarten Verfahrens auf den Webseiten der BNetzA veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/ladesaeulenkarte).

 

 

 

Das Grundprinzip des Public-Key-Signaturverfahrens ist die Ausstattung der von den Ladesäulen über Internet versendeten Messwerte mit elektronischen Unterschriften, den sogenannten digitalen Signaturen. Damit kann jeder Empfänger der Messwerte prüfen, ob sie auf ihren digitalen Wegen durch Zeit und Raum unverfälscht geblieben sind und wirklich von dem Ladepunkt stammen, an der der Ladevorgang stattgefunden hat.
Für diese Prüfung benötigt der Kunde eine Prüfsoftware und eine für den Ladepunkt charakteristische Prüfzahl. Der technische Fachbegriff für diese Prüfzahl ist „Public Key“.
Derartige Public-Key-Signaturverfahren erfordern das Vorhandensein einer vertrauenswürdigen Stelle, die die Zugehörigkeit eines Public Keys zu einem Ladepunkt bescheinigt.  Weiterhin muss organisatorisch geregelt sein, wie die Meldung der Public Keys bei dieser vertrauenswürdigen Stelle erfolgt. Um hier der Öffentlichkeit im Interesse schnellen Fortschritts bei der Ausrollung von Ladeinfrastruktur auf möglichst kurzem Weg eine Lösung anbieten zu können, haben PTB und BNetzA eine projektspezifische Zusammenarbeit vereinbart.

Bei der Zusammenarbeit übernimmt die PTB die Aufgabe, im Rahmen der Baumusterprüfbescheinigungsverfahren für die Ladesäulen ein besonderes Pflichtkapitel für deren Betriebsanweisung festzulegen. Dieses Kapitel verpflichtet den Aufsteller der Ladesäulen, die zugehörigen Public Keys bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Dieses Pflichthandeln ist in der Betriebsanweisung als Element eines eichrechtlich bestimmungsgemäßen Betriebs der Ladesäule spezifiziert.  Die BNetzA übernimmt dann die Rolle der oben erläuterten vertrauenswürdigen Stelle, die das gemeldete Datentupel aus Ladepunkt und Public Key registriert und auf ihrer sicheren Webseite veröffentlicht. Der Aufwand für die Anmeldung des Tupels ist gering, da eine Meldepflicht anderer Ladesäulen-Eigenschaften nach der Ladesäulenverordnung ohnehin gegenüber der BNetzA besteht. Das in diesem Zusammenhang von der BNetzA im Internet bereitgestellte Meldeformular wurde in Zusammenarbeit mit der PTB so erweitert, dass der Aufsteller oder der Betreiber die Public Keys als Zusatzinformation einfach mit anmelden kann.

Die BNetzA stellt die Public Keys zusammen mit den übrigen Ladesäulen-Parametern auf ihrer interaktiven Ladesäulen-Deutschlandkarte im Internet zur Verfügung. Empfängern von digital signierten Messwerten bzw. Datentupeln aus den Ladesäulen stehen auf diesem Wege die erforderlichen Prüfschlüssel zur Verfügung, um im Bedarfsfall Messwerte auf Unverfälschtheit selbst prüfen zu können. Wie oben erwähnt, ist für diese Prüfung eine Prüfsoftware erforderlich. Für den Endverbraucher, der seine Rechnung prüfen will, muss der Energielieferant dieses Prüfhilfsmittel bereitstellen. Dass der Ladesäulenhersteller eine geeignete Prüfsoftware als Zubehör zur Ladesäule entwickelt hat, stellt die PTB im Rahmen des Baumusterprüfbescheinigungsverfahrens sicher.

Derzeit gibt es zwei Ladesäulenhersteller, in deren Baumusterprüfbescheinigungen eine Anmeldung der Public Keys bei der BNetzA vorgesehen ist. Zahlreiche weitere Konformitätsbewertungs-Verfahrensabschlüsse sind bis zum Ende des 1. Quartals 2019 zu erwarten. Seitens der PTB lässt sich beobachten, dass das Public-Key-Signaturverfahren von immer mehr Ladesäulenherstellern als geeignetes Konzept betrachtet wird, einen sicheren Transport der Messwerte aus den Ladesäulen zum Ladekunden zu bewirken. Dem Verfahren können deshalb gute Chancen vorhergesagt werden, bei der Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur in Deutschland eine wesentliche Rolle zu spielen.

 

Public-Key-Signaturverfahren

 

 

 

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