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Elektroimpulsgeräte (EIG), Waffen für den freien Handel

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  • Metrology for Society
07.12.2011

Seit Oktober 2002 wurden für Elektroimpulsgeräte  (Bild 1) vom Bundeskriminalamt (BKA) Ausnahmegenehmigungen für das Inverkehrbringen erteilt. Die Regelung endete am 31.12.2010. Seit diesem Termin werden alle Elektroimpulsgeräte (Distanzlosgeräte) auf Antrag von der PTB geprüft, bevor sie, mit einem Prüfzeichen versehen, in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Besitz solcher Waffen muss, bis zum Zeitpunkt der Erteilung eines Prüfzeichens, vom BKA genehmigt sein. In Zusammenarbeit von Gerichtsmedizinern und der PTB wurden drei Klassen für den von diesen Geräten abgegebenen Effektivstrom festgelegt, der in direktem Zusammenhang mit der zulässigen Entladedauer steht. Die Entladezeit ist auf 10 s begrenzt, wenn der Effektivstrom 300 mA nicht übersteigt. Liegt der Effektivstrom im Bereich zwischen ≤ 500 mA und 300 mA, dann darf die maximale Entladedauer 4 s betragen. Lediglich bei Strömen ≤ 50 mA ist aus Sicht der Gerichtsmediziner eine Entladezeit bis zu 100 s ohne gesundheitliche Folgen zulässig. Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie spätestens nach der maximalen Entladezeit ihrer Klasse automatisch abschalten. Nach einer Stopp-Phase von 2 s darf der weitere Betrieb nur möglich sein, wenn die Auslösetaste aus- und wieder eingeschaltet wird. Durch diese automatische Abschaltung soll dem Benutzer bewusst werden, dass diese EIG auch unvorhergesehene, gesundheitliche Schäden (bis zur Todesfolge) bewirken können, wenn der Entladevorgang kontinuierlich bis zur Erschöpfung der Batterien fortgesetzt würde. Neben den erwähnten Anforderungen sind weitere Nachweise z.B. über die elektromagnetische Störfestigkeit, die Störemission, die mechanische und thermische Stabilität erforderlich, sowie die Herstellererklärung, dass diese Geräte keine tödliche Wirkung haben (vgl. Kommentare zum Beschuss-Gesetz). Mit dem Prüfaufbau nach Bild 2 werden die genannten Grenzwerte und die weiteren in der Beschuss-Verordnung, Anlage V, festgelegten Größen Impulsdauer, Impulsfrequenz und spezifische Energie gemessen.

Den Körperwiderstand bildet ein 1000 Ω-Widerstand nach, an den das EIG angeschlossen ist. Der Strom wird mit einem Wandler abgegriffen und über einen Abschwächer dem Digitalrekorder zugeführt. Aus den dargestellten Entladekurven können die oben erwähnten Größen ermittelt werden.

Die Anforderungen und Prüfregeln zur Anzeigepflicht für Elektroimpulsgeräte (Distanzlosgeräte) können im Internet abgerufen werden.

 

 

Bild 1:
Elektroimpulsgerät, getarnt als Mobiltelefon

 

Bild 2:
Messaufbau zur Prüfung von Elektroimpulsgeräten

 

 

 

Ansprechpartner: H. Seifert
Fachbereich 2.3 : Elektrische Energiemesstechnik

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