Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes ermittelt auf der Grundlage des Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.
Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingerichtet, die den Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.
Dem Ausschuss gehören die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die zuständigen Behörden der Länder, Konformitätsbewertungsstellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände an.
Die REA-Mitglieder und deren Stellvertretungen werden für eine Dauer von 3 Jahren...
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