
+++ aktuelle Mitteilung +++
+++ Achtung! +++
Die Zulassungen aller Bauarten mit den Bauartnummern 2201 bis 3016 werden nach dem 10. November 2018 aufgehoben.
Die Nachbaugeräte dieser Bauarten dürfen dann gem. § 20 Abs. 2 SpielV nicht weiter betrieben werden und die Übereinstimmung mit der Bauartzulassung nach § 7 SpielV nicht mehr festgestellt werden.