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Spielgeräte

Aktuelles - Einzelansicht
09.02.2018

Hinweis:

Die Zulassungen aller Bauarten mit den Bauart- Nummern 2201 bis 3016 werden zum 11. November 2018 aufgehoben. 

Die Nachbaugeräte dieser Bauarten dürfen dann gemäß §20 Abs. 2 SpielV
NICHT weiter betrieben werden und
 die Übereinstimmung mit der Bauartzulassung nach § 7 SpielV NICHT mehr festgestellt werden.