
09.02.2018
Hinweis:
Die Zulassungen aller Bauarten mit den Bauart- Nummern 2201 bis 3016 werden zum 11. November 2018 aufgehoben.
Die Nachbaugeräte dieser Bauarten dürfen dann gemäß §20 Abs. 2 SpielV
NICHT weiter betrieben werden und die Übereinstimmung mit der Bauartzulassung nach § 7 SpielV NICHT mehr festgestellt werden.