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2010

Die Explosionsschutzmaßnahmen z.B. in einer verfahrenstechnischen Anlage lassen sich wie folgt aufteilen:

  • Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre: Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken. Diesen Maßnahmen sollte vor allen anderen Priorität eingeräumt werden. Ein Ansatz ist auch, wenn möglich, brennbare Arbeitsstoffe durch nichtbrennbare zu ersetzen. Eine mögliche Maßnahme ist auch die Inertisierung, z.B. im inneren von Apparaturen, um durch den fehlenden Sauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre zu vermeiden.

  • Vermeiden wirksamer Zündquellen: Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Eine wichtige Voraussetzung ist hier die korrekte Zoneneinteilung, um Geräte mit adäquatem Sicherheitsniveau auswählen zu können.

  • Konstruktiver Explosionsschutz: Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken. Dieses können z.B. Explosionsunterdrückungsanlagen in Behältern sein, die eine beginnende Explosion erkennen und löschen, bevor ein gefährliches Ausmaß erreicht wird. Weitere Beispiele sind hier Flammendurchschlagsicherungen in Rohrleitungen oder auch Explosionsdruckentlastungen.

In der Regel ist den Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre Vorrang zu geben. Es ist deshalb zunächst zu überlegen, ob und wie weit diese Maßnahmen sinnvoll angewendet werden können. Kann keine befriedigende Lösung gefunden werden, so sind Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung oder (falls dies nicht ausreicht) konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich, gegebenenfalls auch geeignete Kombinationen der dargestellten Maßnahmen.

Weitergehende Informationen hierzu in der TRBS 2152 (Technische Regeln für Betriebssicherheit, gefährliche explosionsfähige Atmosphäre). Das Dokument ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als Download verfügbar.