Die Ergebnisse der in 2006 durchgeführten Untersuchungen stellen die Grundlage für die Anforderungen hinsichtlich Explosionsschutz im technischen Arbeitsschutz bei bioethanolhaltigen Kraftstoffen (LV 47 / 2007) dar.
Für unterschiedliche Bioethanol/Ottokraftstoffgemische wurden folgende sicherheitstechnischen Kenngrößen bestimmt:
Untere Explosionsgrenze, obere Explosionsgrenze, oberer Explosionspunkt, Zündtemperatur, Normspaltweite.
Tab.1: Sicherheitstechnische Kenngrößen der Einzelkomponenten Ethanol und Ottokraftstoff
Die Messreihen ergaben:
Flammpunkte
Bis zu einem Volumenanteil Ethanol von ca. 95 % im Ethanol/Ottokraftstoffgemisch liegt der Flammpunkt unter -20 °C; erst bei einem Ethanolvolumenanteil > 98,0 % ergeben sich Flammpunkte zwischen 0°C und 12 °C.
Zündtemperaturen
Die Zündtemperaturen wurden nach DIN 51794 [8] bestimmt
Tabelle 2: Zündtemperaturen exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe
Explosionsgrenzen
Die unter und die obere Explosionsgrenze wurde nach DIN EN 1839 Methode T bestimmt.
Tabelle 3: UEG und OEG exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe
Normspaltweiten
Die Normspaltweite wurde bei 50 °C für die Dampfphasenzusammensetzung bei 50 °C für nach IEC 60079-1-1 bestimmt.
Tabelle 4: Normspaltweiten bei 50°C für die Dampfphasenzusammensetzung bei 50 °C für bioethanolhaltige Ottokraftstoffe mit Sommersuper
Obere Explosionspunkte
Der obere Explosionspunkt steigt mit sinkendem Füllungsgrad. Deshalb wurde der OEP für die Füllgrade 20 %, 10 %, 3 % und 1 % bestimmt.
Tabelle 5: Obere Explosionspunkte exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe