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Explosionsfähigkeit organisch lösemittelfreier UV-Lacke in feinversprühtem Zustand

23.10.2014

Organisch lösemittelfreie UV-Lacke und zugehörige organisch lösemittelfreie Reinigungsmittel werden als „nicht brennbare Flüssigkeiten" hergestellt, transportiert, gelagert und verspritzt. Diese Lacke sind in der Regel vor der Aushärtung mittels UV-Licht für die menschliche Haut gesundheitsschädlich. Wegen dieser Eigenschaft sind ihre Gebinde sichtbar gekennzeichnet und die Sicherheitsdatenblätter enthalten entsprechende Hinweise. Aufgrund der Angabe „lösemittelfrei" bzw. „VOC-frei" wurde bisher bei der Spritzapplikation dieser Lacke nicht von einer Explosionsgefahr ausgegangen. Im Bereich des Spritzlackierens bekommen der Lackierer und der Betreiber der Beschichtungsanlagen keine offen ersichtlichen Hinweise auf potenzielle Gefährdungen in Bezug auf Brand- und Explosionsgefahren.
Die Untersuchungen zeigen, dass beim Spritzlackieren mit organisch lösernittelfreien (VOC freien) UV-Lacken und zugehörigen Reinigungsmitteln mit reellen Brand- und Explosionsgefahren zu rechnen ist. Diese Gefahren sind in der Gefährdungsbeurteilung und im Schutzkonzept zu berücksichtigen. Es zeigt sich jedoch auch, dass deutliche Unterschiede zu den Gefährdungen durch organisch lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe und Reinigungsmittel bestehen. Eine sichere und maßvolle Berücksichtigung der Gefahren ist mit den aufgezeigten sicherheitstechnischen Ausführungen ohne übertriebenen Aufwand und ohne Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen möglich.