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Zulassung der elektronischen Haushaltszähler "eHZ"

18.02.2005

Eine interessante Aufgabe stellt sich der zum 1. Juni 2004 neu eingerichteten Arbeitsgruppe 2.34 "Bauartzulassung/Konformitätsbewertung Elektrische Energiemesstechnik" in Gestalt eines standardisierten elektronischen Haushaltszählers mit dem Projektnamen "eHZ". Verschiedene Hersteller beantragen die innerstaatliche Bauartzulassung für ihre eHZ-Modelle, die auf dem Konzept des Lastenheftes des Verbandes der Netzbetreiber (VDN) beruhen. Innovativ ist hier u. a. der Ansatz, den eHZ mittels eines Adapters so mit dem fest installierten Zählerplatz zu verbinden, dass Anschlussarbeiten durch Fachpersonal beim Zählerwechsel entfallen. In Absprache mit der Projektleitung des VDN werden die Zulassungsverfahren für alle innerhalb eines Zeitfensters eingegangenen eHZ-Anträge parallel bearbeitet und so eine annähernd zeitgleiche Verfügbarmachung am Markt unterstützt. Ferner hat die Arbeitsgruppe zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten in diesem Parallelverfahren eine Arbeitsteilung mit externen Prüfinstitutionen für die Teil-Bereiche Umweltprüfung (seit 1. Januar 2004 vorgeschrieben), EMV- und Basis-Richtigkeitsprüfungen organisiert und die Kunden über diese Möglichkeiten informiert.