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PTB unterstützt die Erarbeitung der neuen Technischen Richtlinie des BSI „Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems“

30.11.2021

Der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 04.03.2021 bezüglich der Freigabe des Rollouts von Smart-Meter-Gateways (SMGW) hat gravierende Fragen in Bezug auf die weitere Digitalisierung in der Energiewende aufgeworfen. Als Resultat hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in kürzester Zeit eine neue Version der Technischen Richtlinie (TR) 03109-1 erarbeitet, der im September 2021 auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt hat.

 

 

Im gesamten Überarbeitungsprozess hat die PTB intensiv mit dem BSI zusammengearbeitet, damit eichrechtlich relevante Aspekte im neuen Dokument berücksichtigt werden. Diese neue Version der TR 03109-1 soll die beim Eilbeschluss identifizierten Lücken schließen und die Interoperabilität des SMGWs gewährleisten.


Das SMGW ist die zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems (iMSys). Es ermöglicht neben einer sicheren Datenübertragung von Messwerten aus den angeschlossenen modernen, digitalen Stromzählern und einer Vor-Ort-Verarbeitung dieser erfassten Messwerte mittels Tarifanwendungsfälle (TAFs) insbesondere auch die über öffentliche Netze stattfindende Weiterleitung der aufbereiteten Messdaten an sogenannte „externe Marktteilnehmer“ wie Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Energielieferanten und Energiedienstleister. Als zentrales Element sorgt hierbei das „Smartmeter Gateway“ für die Einhaltung höchster Datensicherheits- und Datenschutzanforderungen nach den BSI-Vorgaben.


Vor dem Inverkehrbringen für Abrechnungszwecke müssen die SMGWs aufwendige Zertifizierungsprozesse durch die PTB und das BSI bestehen. Die PTB führt die Konformitätsbewertung von SMGWs gemäß eichrechtlichen Anforderungen aus dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung durch. Mittlerweile haben vier verschiedene Hersteller ihre SMGW-Erstzertifizierung und (aufgrund von Softwareänderungen) zahlreiche nachfolgende Revisionen erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Baumusterprüfbescheinigungen der PTB erhalten. Darüber hinaus zertifiziert das BSI die SMGWs nach den BSI CC-PP (Common Criteria Protection Profile) Anforderungen mit Fokus auf Sicherheits- und Datenschutzaspekten. In näherer Zukunft wird das BSI die SMGWs auch nach der neuen TR 03109-1 zertifizieren, um die Interoperabilität innerhalb der iMSys sicherzustellen.


Die zentrale Rolle der PTB bei der Erarbeitung der neuen TR bestand darin sicherzustellen, dass die gestellten Anforderungen im Einklang mit den eichrechtlichen Anforderungen stehen. Nebenbei hat die PTB aktiv für eine sinnvolle Interoperabilität der aktuell umgesetzten Funktionalitäten der im Markt befindlichen SMGWs gesorgt. In diesem Sinne hat die PTB unter anderem bei der Beschreibung der eichrechtlich relevanten TAFs (TAF1, TAF2, TAF6 und TAF7) mitgewirkt. Besonders aufwendig war die sehr detaillierte Analyse und Darstellung der Funktionalitäten des SMGWs bei TAF2 (Zeitvariabler Tarif, z.B. HT/NT) im Falle von fehlerhaft erfassten Messwerten. Beispielsweise musste geklärt werden, unter welchen Umständen und Fehlerfällen die gemessene Energiemenge zur Abrechnung verwendet werden darf oder in einem speziellen Fehlerregister aufsummiert werden muss.


Die PTB führt die genannten Unterstützungsaktivitäten fort, um die eichrechtlichen Anforderungen auch in die nachfolgenden Versionen der BSI-TR zu integrieren. Ziel ist, zukünftig eine bessere Synergie bei den Zertifizierungsprozessen des BSI und der PTB zu erreichen.

 

 

 

Bild: Schematische Darstellung der Struktur eines intelligenten Messsystems mit dem SMGW als zentrale Einheit inklusive der Anbindungen an den Gateway Administrator (GWA) und an externe Marktteilnehmer (EMTs).

 

 

 

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