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Schaltsekunde am 1. Juli 1997

28.05.1997

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Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist durch das Zeitgesetz von 1978 damit beauftragt, die gesetzliche Zeit für die Bundesrepublik Deutschland darzustellen und zu verbreiten. Hierfür hat die PTB vier Cäsium-Atomuhren entwickelt, deren Zeitanzeigen sich um weniger als eine millionstel Sekunde pro Jahr unterscheiden. Auf diesen Atomuhren basiert heute die gesetzliche Zeit Deutschlands.

Nach wie vor richtet sich unser tägliches Leben jedoch nach der mittleren Sonnenzeit, die von der Erdrotation bestimmt wird. Bei Bedarf - vorzugsweise zur Jahresmitte oder zum Jahresende - eingefügte Schaltsekunden sorgen dafür, daß die gesetzliche Zeit trotz der Schwankungen der Erdrotation nie mehr als eine Sekunde von der ungleichmäßigen mittleren Sonnenzeit abweicht.

Das Zentralbüro des IERS (International Earth Rotation Service) in Paris hat nun festgelegt, zur Jahresmitte 1997 die inzwischen 31. Schaltsekunde in die coordinierte Weltzeitscala (UTC) einzufügen.

Auch die PTB wird dieser internationalen Empfehlung folgen und in die Coordinierte Weltzeitscala UTC (PTB) eine zusätzliche Sekunde einfügen. Da die gesetzliche Zeit der Bundesrepublik Deutschland, die Mitteleuropäische Sommerzeit MEWZ (D), gegenüber UTC (PTB) um 2 Stunden verschoben ist, erfolgt das Einfügen der Schaltsekunde am Ende des 2. Stunde des 1. Juli 1997. Damit hat die Minute, die am 1.7.1997 um 1:59:00 Uhr MESZ (D) beginnt, 61 Sekunden.

Von Funkuhren, die die Zeitsignale des Zeitsenders DCF 77 empfangen, wird die Schaltsekunde automatisch berücksichtigt; andere Uhren, die mit der gesetzlichen Zeit in Übereinstimmung bleiben sollen, müssen für die Dauer einer Sekunde angehalten werden.