Hinweis zu Regeln zur Verwendung von Werten für Messgrößen, die als Summe, Differenz, Produkt oder Quotient aus Messwerten gebildet werden (§ 25 Nr. 8 MessEV)
Gemäß § 25 Nr. 8 der Mess- und Eichverordnung dürfen Werte für Messgrößen angegeben oder verwendet werden, ohne dass die angegebene Größe mit einem Messgerät im Sinne des Mess- und Eichrechts ermittelt worden ist, wenn diese als Summe, Differenz, Produkt oder Quotient oder Kombinationen davon aus Messwerten gebildet werden und die weiteren Voraussetzungen der Nr. 8 gegeben sind, u. a. dass der Regelermittlungsausschuss entsprechende Regeln hierfür ermittelt hat.
Beschluss des Regelermittlungsausschusses aus seiner Sitzung vom 15.11.2017
Grundsätze für Regeln zur Berechnung von Werten für Messgrößen