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Skala eines Messgeräts

Informations

Hinweis zu Regeln zur Verwendung von Werten für Messgrößen, die als Summe, Differenz, Produkt oder Quotient aus Messwerten gebildet werden (§ 25 Nr. 8 MessEV)

Gemäß § 25 Nr. 8 der Mess- und Eichverordnung dürfen Werte für Messgrößen angegeben oder verwendet werden, ohne dass die angegebene Größe mit einem Messgerät im Sinne des Mess- und Eichrechts ermittelt worden ist, wenn diese als Summe, Differenz, Produkt oder Quotient oder Kombinationen davon aus Messwerten gebildet werden und die weiteren Voraussetzungen der Nr. 8 gegeben sind, u. a. dass der Regelermittlungsausschuss entsprechende Regeln hierfür ermittelt hat.

Initiates file downloadBeschluss des Regelermittlungsausschusses aus seiner Sitzung vom 15.11.2017

Initiates file downloadGrundsätze für Regeln zur Berechnung von Werten für Messgrößen