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Aufgaben des Ex-Beauftragten im Rahmen der Anhänge IV bzw. VII der RL 2014/34/EU

  • Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Prüfungsunterlagen (Beschreibung des Prüfgegenstandes für die Baumusterprüfung bei einer benannten Stelle) in Fertigungsunterlagen insbesondere unter Berücksichtigung sämtlicher ex-relevanter Aspekte sowie eventueller zusätzlicher Auflagen der für die Baumusterprüfung verantwortlichen Benannten Stelle.
  • Verantwortung für die Umsetzung der Anforderungen der jeweiligen Ex-Normen und Vorgaben der benannten Stelle.
    Beispiele:

    • Sicherstellung geforderter Stückprüfungen
    • Festlegung von Prüfumfängen
    • Überprüfung der Eignung relevanter Prüfmittel und Verfahren
    • Beurteilung und Freigabe der "Gleichwertigkeit" ex-relevanter Bauteile
    • Erstellung bzw. Freigabe von Prüf- und Verfahrensanweisungen mit Ex-Relevanz
    • Einspruchsrecht gegen die Auslieferung fehlerhafter Ex-Produkte

  • Einbeziehung in die Lieferantenbewertung und die Vertragsprüfung bei Ex-Relevanz.
  • Die Bescheinigungsunterlagen müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden und für bevollmächtigtes Personal zugänglich gemacht werden.
  • Einbeziehung in die Schulung der Mitarbeiter aus der Fertigung von Ex-Geräten.

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