
Neues Mess- und Eichgesetz
PTB-News 1.2015
09.04.2015
Anstelle der bisherigen Kombination aus innerstaatlicher Bauartzulassung und Ersteichung tritt die Konformitätsbewertung. Die PTB hat eine Konformitätsbewertungsstelle entsprechend dem neuen Mess- und Eichrecht eingerichtet. Sie bietet die Messgerätebewertung für national geregelte Messgeräte in Form verschiedener Module an, wie sie bereits zuvor für EU-weit gehandelte Geräte üblich war. Das Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle der PTB umfasst ca. 160 Arten von Messgeräten, Teilgeräten und Zusatzeinrichtungen, deren Verwendung in Deutschland unter den Schutz des Mess- und Eichgesetzes gestellt wurde.
Ansprechpartner:
Harry Stolz, Geschäftsstelle Konformitätsbewertung
(0531-592-8320, harry.stolz(at)ptb.de)