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PTB berät das BMWK bei der Evaluation der SpielV

12.04.2023

Abbildung: Prinzipieller Aufbau eines Geldspielgerätes

Die Auswirkungen der novellierten Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und einer wirksamen Suchtbekämpfung werden aktuell vom BMWK evaluiert und im Anschluss in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlicht.

Vom BMWK wurde eine vorbereitende Studie in Auftrag gegeben, die die psychologischen Auswirkungen untersucht. Neben dieser Voruntersuchung werden auch die Erfahrungen von verschiedensten Interessenvertretern abgefragt. Die Rückmeldungen decken unter anderem Themen aus dem juristischen, psychologischen und technischen Bereich ab. Für den zusammenfassenden Bericht zur Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung müssen alle diese Themen adäquat analysiert und bewertet werden.

Die PTB unterstützt das BMWK mit seiner Fachexpertise bei den technischen Themen und berät zu allen Punkten, die die Bauartzulassung von Geldspielgeräten betreffen. Die effektive und zielgerichtete Unterstützung wird insbesondere durch eine personelle Abordnung ins BMWK gewährleistet. Dies garantiert eine enge und zielgerichtete Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der PTB (AG8.53) und dem BMWK (VIIB3).

Die Spielverordnung (SpielV) wurde durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014 umfassend novelliert. Ziel der Novellierung war die weitere Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei Geldspielgeräten.

 

(G.Thomas, AG 8.53, gervin.thomas(at)ptb.de)

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