
Die PTB erhebt für ihre Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen bzw. nach Zulassungskostenverordnung.
Gebühren, die in der PTB aufgrund der Kostenverordnung zum Waffengesetz entstehen, werden nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen erhoben.
Die Gebühren werden in der Regel nach dem Arbeitsaufwand berechnet.
In den nachfolgenden pdf-Dokumenten befinden sich sowohl die jeweiligen Verordnungen als auch für bestimmte Bereiche die gültigen Durchschnittsgebühren / Feste Sätze.
Kostenverordnung für Nutzleistungen
Zulassungskostenverordnung
Zulassungskostenverordnung
Durchschnittsgebühren nach der Zulassungskostenverordnung
Weitere Informationen:
Anschreiben zu Gebührenänderungen
Informationsblatt zu Gebührenänderungen
Ansprechpartner für GebührenAnsprechpartner für Gebühren
zu den einzelnen Dienstleistungen bei den jeweiligen Fachabteilungen
Z.143
Telefon: (0531) 592-9143
E-Mail: gebuehren(at)ptb.de
Anschrift
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesallee 100
38116 Braunschweig