
Information
Ab dem 01.10.2021 wird es im Bereich der Abrechnung von Kundenaufträgen in der PTB verschiedene Neuerungen geben. Details dazu können dem Informationsblatt entnommen werden
Gebühren
Die PTB erhebt für ihre gebührenfähigen Leistungen ab dem 01.10.2021 Gebühren und Auslagen nach der Besondere Gebührenverordnung der PTB (PTBBGebV).
Die Kostenverordnung für Nutzleistungen (PTBAKostO) und die Zulassungskostenverordnung (ZulKostV) wurden außer Kraft gesetzt. Ab dem 01.10.2021 werden diese Leistungen über die Besondere Gebührenverordnung der PTB (PTBBGebV) oder als sonstige Entgelte über die Preisliste der PTB (Siehe unten) abgerechnet.
Sonstige Entgelte
Die PTB berechnet für ihre privatrechtlich erbrachten Dienstleistungen ab dem 01.10.2021 Entgelte und weitere Kosten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der jeweils aktuellen Preisliste der PTB.Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.10.2021
Ansprechpartner für Gebühren
zu den einzelnen Dienstleistungen bei den jeweiligen Fachabteilungen
Z.143
Telefon: (0531) 592-9143
E-Mail: gebuehren(at)ptb.de
Anschrift
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesallee 100
38116 Braunschweig