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Industrielles Messwesen

Twinning

Twinning wurde von der Kommission als Instrument der EU für den Verwaltungsaufbau entwickelt und gründet sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Behörden von EU-Mitgliedstaaten und Behörden der begünstigten Länder, die der Verwirklichung verbindlich vorgegebener Ergebnisse, die gemeinsam mit der Kommission festgelegt werden, dienen.

Verwaltungspartnerschaften (Twinning) sind eine Initiative der Europäischen Kommission, die 1998 im Rahmen der Vorbereitungen auf die Erweiterung der Europäischen Union auf den Weg gebracht wurde. Twinning wurde als Instrument für eine gezielte Verwaltungszusammenarbeit konzipiert, um die derzeitigen Kandidatenländer bei der Stärkung ihrer administrativen und justiziellen Kapazitäten zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften als künftige Mitgliedstaaten (MS) der Europäischen Union zu unterstützen. Seitdem ist es ein wichtiges Instrument der Heranführungshilfe (IPA), das nun für alle berücksichtigten Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten zur Verfügung steht: Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo*, Montenegro, Serbien und Türkei.

Die Ausdehnung des Twinning-Instruments auf andere Regionen erfolgte zeitgleich mit der Entstehung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Die ENP wurde im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung vom Mai 2004 entwickelt und bildet einen Rahmen für die Beziehungen der EU mit ihren Nachbarn im Osten und im Süden. Übergeordnetes Ziel der ENP ist es, den politischen und wirtschaftlichen Reformprozess zu unterstützen und eine stärkere wirtschaftliche Integration, die Angleichung der technischen und Rechtsvorschriften sowie die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die ENP wird durch eine Verordnung, die 2007 in Kraft getreten ist - das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) - ergänzt, das ihre Durchführung unterstützen soll.

Die ENP erstreckt sich auf die Staaten der ENP-Region Ost: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, Ukraine und die Staaten der ENP-Region Süd: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina*, Tunesien.

*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

 

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