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Gesetzliche und internationale Metrologie

Abteilung 9

Die Abteilung 9 bearbeitet die übergeordneten Aufgaben des gesetzlichen und industriellen Messwesens. Dies umfasst insbesondere die Zusammenarbeit mit den deutschen Eichbehörden, aber auch mit akkreditierten Kalibrierlaboratorien. Darüber hinaus koordiniert sie die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätsinfrastruktur für die Bundesregierung.

Aufgaben

Zum Portfolio der Abteilung 9 gehören die Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen Gesetzliches Messwesen und Technologietransfer sowie die internationale Zusammenarbeit. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung unterstützt die PTB den Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur (QI) in Entwicklungs- und Schwellenländern mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz zu stärken.

Nachrichten

Nach einer Laufzeit von fünf Jahren ging die Wirkungsstudie im Rahmen des Projekts „Kompetenzentwicklung zur Qualitätssicherung für den Export“ in Tunesien in Kooperation mit dem tunesischen Industrieministerium (Ministère de l’Industrie, des Mines et de l’Énergie) zu Ende.

Opens external link in new windowMessen, was wir erreichen: Die Wirkungsstudie in Kooperation mit TU Berlin und MSB Tunesien geht zu Ende

Opens external link in new windowMesurer nos accomplissements: L'étude d'impact réalisée en collaboration avec la TU Berlin et la MSBS en Tunisie s'achéve

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Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes ermittelt auf der Grundlage des Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.

Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingerichtet, die den Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.

Dem Ausschuss gehören die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die zuständigen Behörden der Länder, Konformitätsbewertungsstellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände an.

Die REA-Mitglieder und deren Stellvertretungen werden für eine Dauer von 3 Jahren...

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Weitere Nachrichten

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