
Die Spielverordnung (SpielV) wurde durch die sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014 umfassend novelliert. Ziel der Novellierung war die weitere Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei Geldspielgeräten. Die Auswirkungen dieser Novellierung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sollte bis zum 30. Juni 2017 evaluiert werden.
Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch aufgrund einer Übergangsregelung der SpielV nur wenige „neue“ Geräte entsprechend der novellierten Verordnung am Markt, die alle Vorgaben der Technischen Richtlinie 5.0 der PTB erfüllten. Um belastbare Daten zu erhalten, wurde die Evaluation zunächst auf Mitte 2021 verlegt. Aufgrund der COVID-19 Pandemie musste der Evaluationsbericht jedoch erneut auf Ende 2022 verschoben werden, da eine Begehung von Gaststätten und Spielhallen sowie Interviews mit Spieler/innen nicht stattfinden konnten.
Zwischenzeitlich wurde vom BMWi eine Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der Spielverordnung ausgeschrieben und vergeben, um die psychologischen Auswirkungen zu untersuchen. Die PTB unterstützt das BMWi bei der Erstellung des Evaluationsberichtes mit seiner technischen Fachexpertise. Ferner findet eine personelle Unterstützung in Form einer Abordnung über ein Jahr ab dem 1. Januar 2022 statt. (G. Thomas, FB 8.5, gervin.thomas@ptb.de)