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Metrologische Informationstechnik

Fachbereich 8.5

Aufgaben

Dienstleistungs- und Querschnittsaufgaben auf dem Gebiet der Informationstechnik in der regulierten Metrologie:

 

  • Konformitätsbewertung von komplexer Software und IKT-Komponenten in regulierten Messgeräten ((2014/32/EU), MessEG).
  • Bauartzulassung von Geldspielgeräten (GewO).
  • Bauartzulassung digitaler Wahlsysteme (BWahlGV).
  • Softwareprüfung industrieller Sensornetzwerke (DIN EN 12830).
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur wissenschaftlich-technischen Weiterentwicklung metrologischer Dienstleistungen und zum Technologietransfer.
  • Nationale und internationale Harmonisierung des gesetzlichen Messwesens im Bereich Software, Informations- und Kommunikationstechnologie (WELMEC, OIML).  
  • Beratungs- und Koordinierungstätigkeiten für Politik, Wirtschaft und Behörden.
  • Begutachtungstätigkeiten für die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und für die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) der PTB.

 

Der Fachbereich ist Mitglied der Fakultät der Helmholtz Research School on Security Technologies (HRSST).

Nachrichten

Abbildung: Deckblatt der deutschen Version des WELMEC Software Guides

Der WELMEC Guide 7.2 „Software“ ist der am meisten genutzte Leitfaden der WELMEC in Europa und liegt jetzt in seiner aktualisierten und überarbeiteten Version 2023 auch in deutscher Sprache vor. 

Die Übersetzung wurde zwischen den drei Ländern Deutschland, Schweiz und Österreich abgestimmt und ist seit November 2023 auf der Webseite der WELMEC verfügbar (www.welmec.org). 

Die Vorlage der...

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Abbildung: Deckblatt des zusammenfassenden Berichts des 58. Treffens des internationalen Komitees des gesetzlichen Messwesens (CIML) in Thailand im Oktober 2023.

Das Internationale Komitee für das gesetzliche Messwesen (CIML) hat auf seiner diesjährigen Sitzung das überarbeitete Internationale Dokument D31 der Internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML) mit weltweit einheitlichen Softwareanforderungen an Messgeräte bewilligt (CIML meeting Sites, Resolutions, Minutes — English (oiml.org)). 

Der neue D31 adressiert unter anderem die...

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Die PTB ist durch die Gewerbeordnung (GewO) mit der Bauartzulassung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beauftragt. Weitere Details werden in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt. In der PTB führt die AG 8.53 „Spielgeräte“ diese Aufgabe seit vielen Jahren sehr verantwortungsbewusst durch. 

In der letzten Anpassung der SpielV wurden verschärfte Regelinstrumente zur Sicherung des Spieler-...

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Weitere Nachrichten

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