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Strahlenschutz an Röntgenstrahlenerzeugern

Arbeitsgruppe 6.33

Profil

Schwerpunkt der Arbeitsgruppe sind Bauartzulassungen von Röntgenstrahlern, Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern gemäß Strahlenschutzgesetz. Die PTB ist gemäß dieses Gesetzes die einzige Stelle, die diese Zulassungen und Prüfungen für ganz Deutschland durchführt. Bauartzugelassene Strahler und Geräte können leichter in den Verkehr gebracht werden, weil keine Genehmigung für jedes Einzelgerät erforderlich ist.

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Forschung/Entwicklung

Kooperationen mit der Industrie oder Behörden sind im Themenbereich des Strahlenschutzes möglich.

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Dienstleistungen

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Informationen

  • Ansprechpartner
  • PTB-Bericht DOS-59
    Sicherheitsvorrichtungen von Basisschutzgeräten, Hochschutzgeräten, Vollschutzgeräten und Schulröntgeneinrichtungen
  • Termine
  • Opens external link in new windowBundesanzeiger
    Auf der Internetseite des Bundesanzeigers können Sie sich über die Zulassungen/Ergänzungen usw. informieren. Gute Suchergebnisse erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Schlagworte in die Suche eingeben: Bauartzulassung und GZ. Mit diesen Schlagworten bekommen Sie zumindest die, die von der PTB bis jetzt veröffentlicht wurden.

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