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Blick auf die Einrichtungen zur Aussendung des DCF77 Signals in Mainflingen: Senderhaus, (Hintergund), Antennenhaus (Klinker) und Antennenanlage.

Verfügbarkeit und Empfangsberechtigung

Verfügbarkeit Bild

Zeitliche Verfügbarkeit der DCF77-Aussendung

Verfügbarkeit

DCF77 sendet im 24-h-Dauerbetrieb. Eine zeitliche Verfügbarkeit der DCF77-Aussendung von jährlich 99,7% wird zugesagt, wobei Ausfälle wegen höherer Gewalt nicht mitgezählt werden. Dies ist ein Bestandteil der bestehenden vertraglichen Regelung mit einer Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2031. Vertragspartner der PTB ist seit 2008 die Media Broadcast GmbH, in Nachfolge der T-Systems Media Broadcast, einer Tochter der Deutschen Telekom AG.
Da ein Ersatzsender und eine Reserveantenne verfügbar sind, gibt es regelmäßige Abschaltungen für Wartungsarbeiten seit 1977 nicht mehr. Mit kurzen Unterbrechungen bis zu wenigen Minuten muss dagegen gerechnet werden, wenn bei unerwarteten Störungen oder fälligen Wartungsarbeiten auf den Ersatzsender und die Reserveantenne umgeschaltet werden muss. Seit 1997 muss selbst bei Gewittern am Sendeort nur noch mit kurzzeitigen Unterbrechungen der DCF77-Aussendung gerechnet werden, dann ist der Empfang einiger weniger aufeinander folgender Sekundenmarken gestört.
In den Jahren 2017 bis 2019 wurden Unterbrechungen der Aussendung mit einer Dauer von mehr als 2 Minuten gemäß der im Bild oben dargestellten Verteilung beobachtet. Die tatsächliche zeitliche Verfügbarkeit im Jahr 2019 betrug nach unseren eigenen Aufzeichnungen nur 99,71 % (nicht gezählt: Abschaltungen von weniger als zwei Minuten Dauer), die Ausfallzeiten in 2019 sind dunkelgrau hervorgehoben. Die häufigste Ursache für diese länger andauernden Unterbrechungen war die elektrische Verstimmung des Antennenresonanzkreises durch Auslenkung der Antenne in starkem Sturm, bei Eisregen und Schnee. Bei zu großer Fehlanpassung wird die Aussendung unterbrochen.

Empfangsberechtigung

Die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Normalfrequenzempfängern und Funkuhren bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG). Dieses Gesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie). Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für Hersteller bzw. Inverkehrbringer, Importeure oder Wiederverkäufer. Die im § 4 FuAG genannten grundlegenden Anforderungen

- Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen,
- Schutzanforderungen in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit

sind von den Geräten zu erfüllen.

Neben der Bereitstellung einer technischen Dokumentation, aus der die bestimmungsgemäße Nutzung des Gerätes eindeutig hervorgeht (für das jeweilige Land in der EU/EWR in der Landessprache), sowie der Konformitätserklärung (KE) des Herstellers oder Inverkehrbringers für den Nutzer, muss die CE-Kennzeichnung dieser Geräte vorgenommen sein. Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008. Mit der KE bestätigt der Hersteller, dass diese Geräte die grundlegenden Anforderungen der RL bzw. des Gesetzes erfüllen. Wenn harmonisierte Normen zur Grundlage der KE gemacht wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die grundlegenden Anforderungen eingehalten wurden.

Funkanlagen der Klasse 1 (dazu gehören DCF77-Empfangseinrichtungen) können ohne Einschränkungen in Verkehr gebracht werden. Es ist keine Anzeige des Inverkehrbringens dieser Geräte auf dem EU/EWR-Markt bei den Regulierungsbehörden der Einzelstaaten notwendig.

Die Bundesnetzagentur hat uns auf die folgenden Links zu den relevanten Dokumenten hingewiesen (Stand Juni 2018).

Funkanlagen-Richtlinie (2014/53/EU): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32014L0053

Funkanlagen-Gesetz (FuAG): https://www.gesetze-im-internet.de/fuag/

 

Als zusätzliche Hilfe (ohne rechtliche Bindung) kann der Guide to the Radio Equipment Directive 2014/53/EU empfohlen werden (RED-Guide): ec.europa.eu/DocsRoom/documents/29782