Profil
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe „Explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme" bestehen aus der Prüfung und Bewertung elektrischer Antriebe und kompletter Antriebssysteme
sowie der Schutzgeräte für den sicheren Betrieb explosionsgeschützter, elektrischer Maschinen (ATEX und IECEx) einschließlich der Forschung zu diesem Themenkomplex.
Ein weiterer Punkt ist hierbei auch die thermische Bewertung von Gehäusen
mit eingebauten Komponenten wie sie in Form von Steuerungen auch in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei auch die Bearbeitung neuer Forschungsthemen rund um die elektrische Antriebstechnik in Kooperation mit Hochschulen und Unternehmen.
Des Weiteren ist die Beratung der Anwender explosionsgeschützter Antriebe ein Baustein des Aufgabenspektrums dieser Arbeitsgruppe. Detaillierte Informationen zu unserem Tätigkeitsspektrum stehen auf den entsprechenden Webseiten zur Verfügung.
Forschung/Entwicklung
Aktuelle Forschungsvorhaben
- Zündfähigkeit von Teilentladungen an Hochspannungswicklungen
F. Lienesch, U. Dreger, M. Hilbert - Wirkungsgraduntersuchungen an elektrischen Maschinen
C. Lehrmann, U. Dreger, F. Lienesch - Frequenzumrichtergespeiste Antriebe der Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit"
C. Lehrmann - Vorausberechnung der Erwärmung elektrischer Maschinen im blockierten Zustand über die Methode der Finiten Elemente
U. Dreger - Permanentmagneterregte Synchronmaschinen unter den Aspekten des Explosionsschutzes
C. Lehrmann, N, Yogal - Charakterisierung von Magnetwerkstoffen zum Einsatz in permanentmagneterregten Synchronmaschinen
N. Yogal - Mitarbeit im EMPIR-Projekt 19ENG08 WindEFCY "Traceable mechanical and electrical power measurement for efficiency determination of wind turbines"
C. Lehrmann, N. Yogal
Dienstleistungen
- Prüfung elektrischer Antriebe nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU oder im Rahmen des IECEx-Schemes
- Prüfung von Überwachungsgeräten nach Richtlinie 2014/34/EU
- Herstellerauditierung (QM-Audit) gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- Beratung von Herstellern und Anwendern explosionsgeschützter Produkt
Informationen
Letzte Veröffentlichungen zu den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten
Publikations Einzelansicht
Artikel
Titel: | Zusammenspiel Maschinen- Richtlinie und Atex-Richtlinie |
---|---|
Autor(en): | U. Aich und F. Lienesch |
Journal: | STAHL Explosionsschutzzeitschrift |
Jahr: | 2014 |
Band: | 46 |
Ausgabe: | 1 |
Reihe: | STAHL Explosionsschutzzeitschrift |
Seite(n): | 54 - 60 |
R. STAHL AG | |
Verlagsort: | Waldenburg |
ISSN: | 0176-2419 |
Datei / URL: | file:67786 |
Web URL: | http://www.stahl.de/produkte-und-systeme/was-ist-explosionsschutz/ex-zeitschrift-2014/zusammenspiel-maschinen-richtlinie-und-atex-richtlinie.html?type=twmc_detaill.com%2Fnews%2Fnews%2F2012%2F01%2Frobust-portable-led-lamps-for-inspection-tasks-in-hazardous |
Zusammenfassung: | Für den Explosionsschutz sind die Mindestanforderungen im betrieblichen Bereich europäisch in der Richtlinie 1999/92/EG vorgegeben, die in Deutschland über die Gefahrstoff- und die Bertriebsicherheitsverordnung umgesetzt ist. Im europäischen Rechtssystem ist eine generelle Harmonisierung im betrieblichen Bereich nicht vorgesehen, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten (MS) das Niveau des Schutzes in diesem Bereich selbst bestimmen wollen; es gibt aber in bestimmten Bereichen Mindestanforderungen, die dann aber von der MS ergänzt werden können. Die nationale Besonderheit in Deutschland ist, dass die Arbeitsmittel („Ex-Anlagen“) auch den Anforderungen an den Betrieb überwaschungsbedürftiger Anlagen der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen. In diesen Anlagen werden Maschinen und Geräte verwendet, die den Anforderungen des europaweit einheitlichen Binnmarktrechts, z.B. der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der ATEX-Richtlinie (94/9/EG) unterliegen. Während die ATEX-Richtlinie für Geräte in bestimmten explosionsfähigen Bereichen die Einbindung einer notifizierten Stelle fordert, sieht die Maschinenrichtlinie üblicherweise die Eigenverantwortung des Herstellers vor. Hinzu kommt, dass komplexe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auch eine Installation auf dem Gelände des Betreibers beinhalten, die im Explosionsschutzdokument des Betreibers sicherheitstechnisch bewertet werden muss. Eine Abgrenzung der unterschiedlichen Rechtsbereiche stößt z.T auf unterschiedliche Auffassungen der zuständigen Personen, die sich häufig auch anhand pragmatischer Erwägung leiten lassen. |