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Explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme

Arbeitsgruppe 3.63

Profil

Die Aufgaben der Arbeitsgruppe „Explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme" bestehen aus der Prüfung und Bewertung elektrischer Antriebe und kompletter Antriebssysteme
sowie der Schutzgeräte für den sicheren Betrieb explosionsgeschützter, elektrischer Maschinen (ATEX und IECEx) einschließlich der Forschung zu diesem Themenkomplex.

Ein weiterer Punkt ist hierbei auch die thermische Bewertung von Gehäusen
mit eingebauten Komponenten wie sie in Form von Steuerungen auch in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei auch die Bearbeitung neuer Forschungsthemen rund um die elektrische Antriebstechnik in Kooperation mit Hochschulen und Unternehmen.
Des Weiteren ist die Beratung der Anwender explosionsgeschützter Antriebe ein Baustein des Aufgabenspektrums dieser Arbeitsgruppe. Detaillierte Informationen zu unserem Tätigkeitsspektrum stehen  auf den entsprechenden Webseiten zur Verfügung.

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Informationen

Letzte Veröffentlichungen zu den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten

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Artikel

Titel: Zusammenspiel Maschinen- Richtlinie und Atex-Richtlinie
Autor(en): U. Aich und F. Lienesch
Journal: STAHL Explosionsschutzzeitschrift
Jahr: 2014
Band: 46
Ausgabe: 1
Reihe: STAHL Explosionsschutzzeitschrift
Seite(n): 54 - 60
R. STAHL AG
Verlagsort: Waldenburg
ISSN: 0176-2419
Datei / URL: file:67786
Web URL: http://www.stahl.de/produkte-und-systeme/was-ist-explosionsschutz/ex-zeitschrift-2014/zusammenspiel-maschinen-richtlinie-und-atex-richtlinie.html?type=twmc_detaill.com%2Fnews%2Fnews%2F2012%2F01%2Frobust-portable-led-lamps-for-inspection-tasks-in-hazardous
Zusammenfassung: Für den Explosionsschutz sind die Mindestanforderungen im betrieblichen Bereich europäisch in der Richtlinie 1999/92/EG vorgegeben, die in Deutschland über die Gefahrstoff- und die Bertriebsicherheitsverordnung umgesetzt ist. Im europäischen Rechtssystem ist eine generelle Harmonisierung im betrieblichen Bereich nicht vorgesehen, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten (MS) das Niveau des Schutzes in diesem Bereich selbst bestimmen wollen; es gibt aber in bestimmten Bereichen Mindestanforderungen, die dann aber von der MS ergänzt werden können. Die nationale Besonderheit in Deutschland ist, dass die Arbeitsmittel („Ex-Anlagen“) auch den Anforderungen an den Betrieb überwaschungsbedürftiger Anlagen der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen. In diesen Anlagen werden Maschinen und Geräte verwendet, die den Anforderungen des europaweit einheitlichen Binnmarktrechts, z.B. der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der ATEX-Richtlinie (94/9/EG) unterliegen. Während die ATEX-Richtlinie für Geräte in bestimmten explosionsfähigen Bereichen die Einbindung einer notifizierten Stelle fordert, sieht die Maschinenrichtlinie üblicherweise die Eigenverantwortung des Herstellers vor. Hinzu kommt, dass komplexe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auch eine Installation auf dem Gelände des Betreibers beinhalten, die im Explosionsschutzdokument des Betreibers sicherheitstechnisch bewertet werden muss. Eine Abgrenzung der unterschiedlichen Rechtsbereiche stößt z.T auf unterschiedliche Auffassungen der zuständigen Personen, die sich häufig auch anhand pragmatischer Erwägung leiten lassen.

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