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Explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme

Arbeitsgruppe 3.63

Profil

Die Aufgaben der Arbeitsgruppe „Explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme" bestehen aus der Prüfung und Bewertung elektrischer Antriebe und kompletter Antriebssysteme
sowie der Schutzgeräte für den sicheren Betrieb explosionsgeschützter, elektrischer Maschinen (ATEX und IECEx) einschließlich der Forschung zu diesem Themenkomplex.

Ein weiterer Punkt ist hierbei auch die thermische Bewertung von Gehäusen
mit eingebauten Komponenten wie sie in Form von Steuerungen auch in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei auch die Bearbeitung neuer Forschungsthemen rund um die elektrische Antriebstechnik in Kooperation mit Hochschulen und Unternehmen.
Des Weiteren ist die Beratung der Anwender explosionsgeschützter Antriebe ein Baustein des Aufgabenspektrums dieser Arbeitsgruppe. Detaillierte Informationen zu unserem Tätigkeitsspektrum stehen  auf den entsprechenden Webseiten zur Verfügung.

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Informationen

Letzte Veröffentlichungen zu den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten

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Artikel

Titel: Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Autor(en): F. Neugebauer und D.-H. Frobese
Journal: Technische Sicherheit
Jahr: 2012
Monat: Juni
Band: 2
Ausgabe: 6
Seite(n): 34 - 38
Springer-VDI-Verlag GmbH & Co. KG
Verlagsort: Düsseldorf
ISSN: 1434-9728
Datei / URL: fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_3/explosionsschutz/Veroeffentlichungen/372/Flurfoerderzeuge_Ex_Bereich_TechnischeSicherheit_062012.pdf
Web URL: http://www.technischesicherheit.de/ts/
Schlüsselwörter: Flurförderzeug, Explosionsschutz, ATEX
Zusammenfassung: Explosionsgeschützte Flurförderzeuge sind Geräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG. Der Hersteller von explosionsgeschützten Flurförderzeugen darf diese nur innerhalb der EU au den Markt bringen, wenn er die Vorgaben der Richtlinie 94/9/EG sowie aller anderen betroffenen Richtlinien erfüllt; dabei hat er das Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie 94/9/EG durchzuführen. Für explosionsgeschützte Flurförderzeuge der Kategorie 2, bei denen durch den Zusammenbau zusätzliche Zündgefahren in Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Verbrennungsmotoren entstehen, ist eine EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle durchzuführen. Explosionsgeschützte Flurförderzeuge sind eindeutig zu kennzeichnen, wobei es nur einen für das Gesamtgerät verantwortlichen Hersteller gibt. Eine Doppelkennzeichnung von zwei oder mehreren Herstellern ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung muss allen betroffenen EG-Richtlinien entsprechen.

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