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Verkehrsemissionen

Arbeitsgruppe 3.44

PTB-Arbeiten für Kfz-Abgasmessungen

 

Seit September 2017 gibt es eine neue Abgasrichtlinie. Durch sie ergeben sich wichtige Änderungen bei der Abgasuntersuchung (AU), die auf Wunsch des Gesetzgebers zeitnah umgesetzt werden sollen. Die PTB bereitet sich genauso wie die beteiligten Ministerien, Eichämter und Messgerätehersteller intensiv auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vor.


Die Überwachung der Konformität der Abgasemissionen in Gebrauch befindlicher Kfz mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt im Rahmen der zyklischen Abgasuntersuchung (AU). Diese ist von akkreditierten Kfz-Werkstätten/Prüfinstitutionen (wie TÜV/DEKRA) mit eichpflichtigen, bauartgeprüften Messgeräten durchzuführen. Die Konformitätsbewertungen der AU-Messgeräte werden an der PTB durchgeführt. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kürzlich verabschiedeten und für die nahe Zukunft bereits angekündigten Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben für die AU, umfassen

  •  A) die Wiedereinführung der Endrohrprüfung bei der AU zum 1.1.2018,
  •  B) die Absenkung der AU-Grenzwerte für Kohlenmonoxid bei Kfz mit Ottomotoren und die Abgastrübung zum 1.1.2019 bei Kfz mit Dieselmotoren, und
  • C) die erstmalige Einführung von Partikelanzahlgrenzwerten für die AU bei Kfz mit Dieselmotor zum 1.1.2021, was die Entwicklung und Implementierung eichpflichtiger Partikelzähler für die AU erfordert.

Die erfolgreiche Umsetzung dieser mit sehr ambitionierten Zeitvorgaben versehenen Änderungen erfordert umfangreiche Anpassungen der PTB-Aktivitäten und insbesondere Personalverstärkung im Bereich Abgasmetrologie und gesetzliches Messwesen. In der Forschung zur Abgasmetrologie leistete die PTB in der Vergangenheit erhebliche, im Wesentlichen drittmittelfinanzierte Vorarbeiten in der Gasanalytik und der Aerosol-/Partikelmetrologie. Darüber hinaus werden durch Umschichtung eigener Mittel die räumlichen und messtechnischen Kapazitäten erhöht, um den Anforderungen gerecht werden zu können.

Als Konsequenz folgt daraus:

  •  für die Konformitätsbewertungsstelle bei der PTB die erneute Konformitätsbewertung aller industriellen AU-Messgerätearten mit verschärften Grenzwerten für CO (für Benzinmotoren) und Abgastrübung (für Dieselmotoren).
  • für die PTB der Aufbau einer Kalibrierdienstleistung für Partikelzähler und die Entwicklung, Validierung und Implementierung einer Infrastruktur zur Bewertung, Prüfung und Rückführung neuer, nachweislich für die Endrohrprüfung einsetzbarer, eichpflichtiger Partikelzähler.

Zu den dringlichsten im Zeitraum bis ca. Mitte 2018 umzusetzenden Zielen und erforderlichen Zwischenschritten gehören daher

bis Januar 2018: Planung, Auslegung, und freihändige Vergabe eines Containerlabors mit 3 Messräumen (2x Baumusterprüfung Abgas, 1x Kalibration CPC-Partikelzähler) und 2 Büros; dies ist bereits abgeschlossen,
bis Mai 2018: Beschaffung und Test der Laboreinrichtung,
bis Juni 2018: Inbetriebnahme von zwei neuen Laboren zur Konformitätsbewertung von Abgasmessgeräten,
bis Oktober 2018: Inbetriebnahme eines Dienstleistungs-Kalibrierlabors für Partikelzähler.


Parallel dazu sind bis 2021, basierend auf der umfangreichen PTB-Aerosolvorlaufforschung der letzten fünf Jahre, in Abstimmung mit allen Marktteilnehmern (Messgerätehersteller-Verband, Kfz-Werkstättenverband, Eichämtern, etc.) die F+E-Arbeiten, die Infrastruktur, und die Eichvorschriften der neuen AU-Partikelzähler zu erarbeiten und in das bestehende System der AU-Überwachung zu implementieren. Hierfür ist der Bau zweier weiterer Labore geplant.