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Feuchte und Thermisches Zustandsverhalten

Arbeitsgruppe 3.41

Details der Zusammenarbeit bei Baumusterprüfungen von Getreidefeuchtemssgeräten

Parallel zum Antrag auf Konformitätsbewertung nach Modul B der MessEV an die PTB sind folgende Schritte vorgesehen:

  • Der Antragsteller beauftragt die DLG mit der Überprüfung der Kalibrierungen. Die Details des Vortrags über die durchzuführenden Prüfungen werden zwischen beiden Vertragspartnern geklärt. Die Kontaktaufnahme des Antragstellers mit der DLG soll möglichst bis zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen, um der DLG die Planung der Arbeiten in der kommenden Ernte zu ermöglichen.
  • Der Prüfumfang der DLG wird mit dem Antragsteller und der PTB abgestimmt.
  • Der Antragsteller stellt der DLG ein Messgerät mit den zu prüfenden Kalibrierungen in der aktuellen Version zur Verfügung.
  • Grundsätzlich sollen pro Fruchtart ca. 30 möglichst erntefrische Proben, die sich in Feuchtegehalt, Sorte und Herkunft unterscheiden, für die Prüfungen verwendet werden. Von diesen Proben wird der Feuchtegehalt sowohl mit dem zu prüfenden Messgerät als auch nach dem jeweiligen ISO-Referenzverfahren bestimmt.
  • DLG und PTB stehen im Verlauf der Prüfungen in Kontakt, so dass möglicherweise auftretende Probleme und Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können.
  • Die Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse erfolgt durch die PTB. Dazu stellt die DLG die Messdaten direkt der PTB zur Verfügung.
  • Nach erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen fließen die Messwerte in die Bewertungsdokumente für das beantragte Zertifikat zur Konformitätsbewertung nach Modul B ein.