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Prüfung

Prüfung explosionsgeschützter Betriebsmittel in der PTB

 

Die Prüfung eines Betriebsmittels beschreibt die Beurteilung der Übereinstimmung des Gerätes mit den Anforderungen der gültigen Normen und sonstiger Sicherheitsanforderungen. Geräte der Kategorie 1 und 2 (für die Zonen 0 und 1 in gasexplosionsgefährdeten Bereichen) sowie der Kategorien 1D und 2D (zum Einsatz in den Zonen 20 und 21 Staubexplosionsgefährdeter Bereiche) müssen als Baumuster entweder von einer "Benannten Stelle", z.B. der PTB, oder einem anderen akkreditierten Prüflabor geprüft werden. Bei mechanischen Geräten erfolgt eine Zündrisikobewertung durch den Hersteller. Die Dokumentation des Gerätes (Konstruktionszeichnungen, Beschreibung usw.) müssen bei einer "Benannten Stelle" hinterlegt werden.

Die Prüfungen werden in den Prüflaboratorien der einzelnen Arbeitsgruppen durchgeführt und sind an den entsprechenden Stellen unseres Internetangebotes weitergehend erläutert. Sie können über die Stichwortsuche auf dieser Seite das entsprechende Dokument finden.

Geräte der Kategorie 3 und 3D (für die Zonen 2 und 22)

Nach der Definition der IEC 60079-10:1995 umfaßt die Zone 2 Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe, Nebel oder aufgewirbelten Staub nur selten und während eines kurzen Zeitraums auftritt. Sie ist das Einsatzgebiet für Geräte der Kategorie 3 (94/9/EG, Anhang I). Kategorie 3 umfaßt Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden und bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit gewährleisten.

Wenn ein Hersteller Geräte der Kategorie 3 in den Verkehr bringen will, kann er das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII der Richtlinie 94/9/EG anwenden (94/9/EG, Artikel 8 Abschnitt 1.,c). Eine EG-Baumusterprüfung ist somit nicht erforderlich. Eine Prüfung durch die PTB kann auf Wunsch durchgeführt werden. Es müssen jedoch bezüglich der Annahme solcher Prüfungsanträge die aktuell verfügbaren Ressourcen berücksichtigt werden. Das Zertifikat wird Konformitätsaussage genannt, um eine Verwechslung mit der Kategorie 2 zu verhindern.


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