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Erhöhte Sicherheit

Bei der Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit", Ex "eb", beruht die Funktionsweise auf der Verhinderung einer Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre, die auch in das Gehäuse eindringen kann, durch das Betriebsmittel. Dieses bedeutet, dass das Betriebsmittel weder Temperaturen annehmen darf, die oberhalb der Temperaturklasse möglicherweise am Einsatzort auftretender Gase liegen, noch elektrisch oder mechanisch erzeugte Funken auftreten. Dieses gilt sowohl für den Normalbetrieb als auch bei vorhersehbaren Fehlern. Bei elektrischen Maschinen kommt daher der elektrisch-thermischen Prüfung ein sehr hoher Stellenwert zu. Im Betrieb ist der Schutz vor Überlastung essentiell wichtig zum Erhalt des Explosionsschutzes. Aus diesem Grund ist die Verwendung gemäß Richtlinie 2014/34/EU bzw. 94/9/EG funktionsgeprüfter Überwachungsgeräte zwingend erforderlich. Betriebsmittel dieser Zündschutzart müssen der Norm EN 60079-7 genügen. Anwendbar bei Geräten der Kategorien II 2 G und II 3 G.

Kennzeichen: eb

Erforderliche Prüfungen:

  • Mechanische Ausführung
  • Elektrisch-thermische Prüfung
Ex e
Prinzip der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit