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Temperaturklassen (Gasexplosionsschutz)

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgt eine Einteilung der elektrischen und nichtelektrischen Ex-Geräte in Temperaturklassen (siehe Tabelle).

Gemäß der in der Kennzeichnung des Ex-Gerätes angegebenen Temperaturklasse wird die maximale Oberflächentemperatur durch Schutzeinrichtungen derart begrenzt, dass die für die Temperaturklasse angegebene maximale Oberflächentemperatur nicht überschritten und damit eine Entzündung der umgebenden explosionsfähigen Gasatmosphäre ausgeschlossen wird.
Die Ermittlung der maximalen Oberflächentemperatur enthält einen Sicherheitsabstand zur kleinsten Zündtemperatur der in der Temperaturklasse zusammengefassten Stoffe. Hierdurch sollen Streuungen durch Fertigungstoleranzen aufgefangen werden.
Ex-Geräte, die einer höheren Temperaturklasse entsprechen, z. B. T6, sind auch für Anwendungen zulässig, bei denen eine niedrigere Temperaturklasse gefordert wird, z. B. T3.

Wichtige Hinweise:


Wenn die maximale Oberflächentemperatur nicht nur vom Ex-Gerät selbst, sondern von den inneren bzw. direkt angeschlossenen Betriebsbedingungen abhängig ist (z. B. bei einer Pumpe, die ein heißes Medium fördert), dann sind diese Betriebsbedingungen bei der Ermittlung der Temperaturklasse zu berücksichtigen und es müssen in der Betriebsanleitung die zutreffenden Angaben, z. B. zu den maximalen Mediumstemperaturen, enthalten sein.
Eine Wärmestrahlung, z. B. einer heißen Rohrleitung oder eines Scheinwerfers (also von Wärmequellen ohne direkte Anbindung), ist vom Betreiber bei der Ermittlung der maximalen Umgebungstemperatur am Einbauort des Ex-Gerätes zu berücksichtigen.

Temperaturklassentabelle
Zuordnung der Temperaturklassen zu den zulässigen maximalen Oberflächentemperaturen