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Sicherheitstechnische Schlussfolgerungen zur Zündwirksamkeit von Ultraschall

16.11.2013

Im Rahmen der Neubewertung der Zündquelle Ultraschall ist es gelungen, neue Grenzwerte zu erarbeiten, die in die europäischen Regelwerke der Sicherheitstechnik [1, 2] eingehen werden. Dies erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse von theoretischen Überlegungen, experimentellen Untersuchungen und in Abstimmung mit am Forschungsprojekt beteiligten Herstellern von Ultraschallgeräten und Berufsgenossenschaften sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Für die Neubewertung wird zwischen Ultraschall in Bädern mit brennbaren Flüssigkeiten und Ultraschall in gasförmigen Medien unterschieden. Für erstere wird als Grenzwert die zeitlich und räumlich gemittelte Intensität von ISATA=400 mW/mm² vorgeschlagen. Dieser Wert liegt zwei Größenordnungen über dem bestehenden Grenzwert. Für Ultraschall in gasförmigen Medien wird der Grenzwert über den Schalldruckpegel zu 170 dB (re. 20 µPa). angegeben, da sich dieser einfacher bestimmen lässt. Kavitation konnte als Zündmechanismus ausgeschlossen werden. Entsprechend der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt und den neu erarbeiteten Regelungen sind alle heute bekannten Anwendungen von Ultraschall in explosionsgefährdeten Bereichen entweder unkritisch oder lassen sich durch einfache Maßnahmen, die meist aus technischen Gründen ohnehin gegeben sind, sicher gestalten.

 

 

[1] DIN EN 1127-1:2011: Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik; Deutsche Fassung EN 1127-1:2011
[2]Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (GMBl. Nr. 77 vom 20. November 2009 S. 1583)

Kontakt: Lars Hendrik Simon, FB 3.7, Opens window for sending emaillars.h.simon(at)ptb.de