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Bioethanolhaltige Kraftstoffe: Endgültige Messergebnisse und gesetzliche Konsequenzen

29.08.2007

Die Ergebnisse der in 2006 durchgeführten Untersuchungen stellen die Grundlage für die Anforderungen hinsichtlich Explosionsschutz im technischen Arbeitsschutz bei bioethanolhaltigen Kraftstoffen (Opens external link in new windowLV 47 / 2007) dar.

Für unterschiedliche Bioethanol/Ottokraftstoffgemische wurden folgende sicherheitstechnischen Kenngrößen bestimmt:

Untere Explosionsgrenze, obere Explosionsgrenze, oberer Explosionspunkt, Zündtemperatur, Normspaltweite.


Tab.1: Sicherheitstechnische Kenngrößen der Einzelkomponenten Ethanol und Ottokraftstoff

Die Messreihen ergaben:

Flammpunkte

Bis zu einem Volumenanteil Ethanol von ca. 95 % im Ethanol/Ottokraftstoffgemisch liegt der Flammpunkt unter -20 °C; erst bei einem Ethanolvolumenanteil > 98,0 % ergeben sich Flammpunkte zwischen 0°C   und 12 °C. 

Zündtemperaturen

Die Zündtemperaturen wurden nach DIN 51794 [8] bestimmt


Tabelle 2: Zündtemperaturen exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe

Explosionsgrenzen

Die unter und die obere Explosionsgrenze wurde nach DIN EN 1839 Methode T bestimmt.


Tabelle 3: UEG und OEG exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe

Normspaltweiten

Die Normspaltweite wurde bei 50 °C für die Dampfphasenzusammensetzung bei 50 °C für nach IEC 60079-1-1 bestimmt.


Tabelle 4: Normspaltweiten bei 50°C für die Dampfphasenzusammensetzung bei 50 °C für bioethanolhaltige Ottokraftstoffe mit Sommersuper

Obere Explosionspunkte

Der obere Explosionspunkt steigt mit sinkendem Füllungsgrad. Deshalb wurde der OEP für die Füllgrade 20 %, 10 %, 3 % und 1 % bestimmt.


Tabelle 5: Obere Explosionspunkte exemplarischer ethanolhaltiger Ottokraftstoffe