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Neuerscheinung:" PTB-Prüfregel für explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme"

31.12.2008

Die Neuausgabe der PTB Prüfregel über explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme ist erschienen. Im Gegensatz zur ersten Ausgabe erstreckt sich die Neuausgabe auf alle anwendbaren Zündschutzarten für elektrische Maschinen. Die aktuelle Gesetzgebung durch die 94/9/EG und die aktuellen Normen der EN 60079-Reihe werden erörtert. Ausführlich ist die Prüfung explosionsgeschützter Maschinen beschrieben. Abschließend wird der Explosionsschutz aus internationaler Sicht dargestellt.

Überblick

Der Einsatz von elektrischen Antrieben in der chemischen und petrochemischen Industrie hat eine sehr lange Tradition und geht einher mit der technologischen Entwicklung im letzten Jahrhundert. Dies betraf auch den Explosionsschutz, der für den sicheren Betrieb der Anlagen mit brennbaren Gasen und Dämpfen unumgänglich ist. Die zunehmende technologische Entwicklung stellt daher fortwährend neue Anforderungen an den Explosionsschutz. Der vorhandene hohe sicherheitstechnische Stand spiegelt sich in den geringen Unfallzahlen wider, die auf das Versagen der elektrischen Betriebsmittel zurückzuführen sind. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) auch als Nachfolge der Chemisch-Technischen Reichsanstalt beschäftigt sich seit über 50 Jahren mit der Prüfung und Zulassung von elektrischen Betriebsmitteln für den Explosionsschutz. Die lange Tradition und die anerkannte Unabhängigkeit der PTB haben zu einem internationalen Ansehen geführt, so dass Zulassungen der PTB auf eine weltweit hohe Akzeptanz stoßen. Die gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb von explosionsgefährdeten Anlagen waren zunächst national geregelt, wobei die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in alleiniger Verantwortung unter Anwendung  der nationalen Normung für die Prüfung zuständig war.

Im Sinne des „New Approach“ der Europäischen Union haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert, so dass im Sinne der Deregulierung innerhalb der EU der freie Warenverkehr vorgesehen ist. Hier seien vorab die EU-Richtlinien 94/9/EG und 99/92/EG sowie deren Umsetzung in nationales Recht erwähnt. Insbesondere der elektrischen Maschine kommt wirtschaftlich eine hohe Bedeutung zu, da sie im Leistungsbereich von 100W…10MW in der Industrie auch in explosionsgefährdeten Bereichen häufig eingesetzt wird. Dem entsprechend deckt die elektrische Maschine ein wesentliches Betätigungsfeld innerhalb des Explosionsschutzes der PTB ab. Durch die langjährige Tradition auf dem Gebiet bestand schon in den 60er Jahren der Wunsch, die Auslegung der Normen hinsichtlich der Prüfung von explosionsgeschützten Maschinen zu erläutern. In der PTB-Prüfregel „Explosionsgeschützte Maschinen der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit e“ wurde diesem Wunsch entsprochen. Während sich die alte Prüfregel ausschließlich aber gründlich mit der Ausführung in der Erhöhten Sicherheit „e“ befasst hat, wird in der neuen Fassung der elektrische Antrieb im Hinblick auf alle Zündschutzarten und deren technologische Entwicklung für den Explosionsschutz beurteilt. Neuere Antriebskonzepte wie umrichtergespeiste Antriebe mit den für den Explosionsschutz daraus resultierenden Anforderungen sollen ausführlich diskutiert werden. Steigende Anforderungen an die Messungen auch zur Vergleichbarkeit von Messergebnissen machen eine Messunsicherheitsbetrachtung unumgänglich. Darüber hinaus sollen einige Grundlagen zur Zündung von brennbaren Gas/Luft-Gemischen besprochen werden, weil insbesondere die Anforderungen an Hochspannungsmaschinen und Maschinen größerer Leistung hinsichtlich der Prüfung und Beurteilung zugenommen haben. Entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG müssen für den mechanischen Explosionsschutz die potentiellen Zündquellen einer Bewertung unterzogen werden, wobei unter Umständen auch Konstruktionsausführungen bei elektrischen Maschinen mit angebautem Aggregat (z.B. Pumpe) beachtet werden müssen. Nach der Prüfung und Zertifizierung von explosionsgeschützten Antrieben werden diese installiert, gewartet, instand gesetzt und repariert. In Deutschland gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung. Dem entgegen wurden auf internationaler Ebene diverse Normen erarbeitet. Die internationalen Aspekte werden zunehmend höhere Bedeutung erlangen. Während in der Vergangenheit strenge Abgrenzungen zunächst innerhalb Europas aber insbesondere gegenüber dem nordamerikanischen Kontinent einen freien Warenaustausch verhindert haben, so ist eine stetige Annäherung insbesondere bei den Normungen auf IEC-Ebene trotz vorherrschender Skepsis erkennbar. Anknüpfend an den Vorsätzen der zitierten ersten Prüfregel der PTB soll auch die Neuauflage der Prüfregel dazu beitragen, die Sicherheit für Mensch und Anlagen in der Praxis zu erhöhen und das dafür notwendige Wissen auf diesem Spezialgebiet zu publizieren, welches sich auf langjährige Erfahrung der PTB und den regen Gedankenaustausch mit vielen Fachkollegen stützt. Die Prüfregel richtet sich an alle betroffenen Kreise wie Hersteller, Betreiber, zuständigen Überwachungsorgane sowie Zulassungs- und Prüfstellen im In- und Ausland. Sie sollte als Interpretation der PTB für die umfangreichen Richtlinien, Verordnungen und Normen verstanden werden.