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Erste Baumusterprüfbescheinigung nach MessEV für Ladeeinrichtungen im Bereich Elektromobilität

20.11.2018

Ladeeinrichtungen werden in Deutschland als Messgeräte betrachtet und müssen die Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) erfüllen. Dies muss von einer Konformitätsbewertungsstelle durch ein Zertifikat bescheinigt werden, die sogenannte Baumusterprüfbescheinigung. Die PTB hat als momentan einzige Konformitäts-bewertungsstelle für den Anwendungsbereich Elektromobilität ein Bewertungsverfahren für Ladeeinrichtungen entwickelt und die ersten Baumusterprüfbescheinigungen erstellt.

 

 

Messwerte für die Lieferung von Elektrizität, die in Deutschland mit einem Messgerät ermittelt und für Abrechnungszwecke im geschäftlichen Verkehr verwendet werden sollen, müssen zum Schutz der Verbraucher nachvollziehbar und vertrauenswürdig sein. Um dies sicherzustellen, muss ein Messgerät die Anforderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) erfüllen.

Ladeeinrichtungen zum Verkauf von elektrischer Energie für Elektrofahrzeuge fallen in den Geltungsbereich dieser Rechtsvorschriften. Daraus folgt, dass eine Ladeeinrichtung, mit der elektrische Energie oder Ladezeit abgerechnet werden soll, nur dann auf den Markt gebracht werden darf, wenn sie eine mess- und eichrechtliche Konformitätsbewertung bei einer Konformitätsbewertungsstelle erfolgreich durchlaufen hat.

Das Verfahren zur Bewertung der Konformität umfasst mehrere Prüfungen: funktionale Prüfungen zur Beurteilung der Beschaffenheit, Konstruktion und Funktion, tiefgehende Prüfungen der Herstellerdokumentation, Prüfungen der EMV- und Umweltverträglichkeit sowie eine detaillierte Prüfung der für den mess- und eichrechtkonformen Betrieb der Ladesäule notwendigen Software. Erst wenn die Ladeeinrichtung allen Anforderungen entspricht, kann das Zertifikat ausgestellt werden.

Am 13.07.2018 konnte die PTB nach Abschluss aufwändiger Bewertungs- und Prüfverfahren die erste Baumusterprüfbescheinigung nach MessEG/MessEV für eine AC-Ladeeinrichtung ausstellen. Zwei weitere Baumusterprüfbescheinigungen für AC-Ladeeinrichtungen zweier weiterer Hersteller folgten kurz darauf. Auch in weiteren Bereichen der Elektromobilität nimmt die derzeitig bereits hohe Dynamik weiter zu, und so konnte am 31.05.2018 der erste Antrag auf eine Konformitätsbewertung einer DC-Schnellladesäule bei der PTB verzeichnet werden.

Die Sicherstellung der richtigen Messungen und darauf basierenden Abrechnungen von Ladestrom bzw. Ladezeit spielt eine wichtige Rolle im Bereich Elektromobilität. Durch die Zertifizierungsarbeiten der PTB werden immer mehr technische Lösungen für ein mess- und eichrechtkonformes Laden auf dem deutschen Markt verfügbar. Die PTB unterstützt hiermit aktiv den nationalen Entwicklungsplan der Bundesregierung für Elektromobilität.

 

Ladestation für Elektrofahrzeuge