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Elektrizitätsmessgeräte-Fachleute bereiten sich auf die neuen Konformitätsbewertungsverfahren nach der Messgeräte-Richtlinie vor

30.12.2005

Die Europäische Messgeräterichtlinie wird im Jahr 2006 durch das Gesetz über das Mess- und Eichwesen und die Verordnung über das Mess- und Eichwesen in deutsches Recht umgesetzt werden. Für Messgeräte, mit welchen im geschäftlichen Verkehr die elektrische Energie oder Leistung bestimmt wird, wird eine aus Modulen bestehende Konformitätsbewertung eingeführt werden. In der PTB laufen Vorbereitungen, um den Herstellern von Elektrizitätszählern, Zusatzeinrichtungen und Messwandlern die vorgesehenen Module so früh wie möglich anbieten zu können, damit diese Geräte ab dem 31.10.2006 wahlweise nach dem neuen Verfahren in Verkehr gebracht werden können (Übergangsfrist bei vorhandenen Zulassungen bis längstens 30. Oktober 2016).