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Start der Arbeitsgruppe 1.13 „Dynamisches Wägen“ in das Zeitalter der MID

08.03.2007

Ausgehend vom Inkrafttreten der neuen Messgeräterichtline 2004/22/EG (MID) am 31.03.2004 hat sich die Arbeitsgruppe 1.13 der PTB bereits lange vor der geplanten EU-weiten Umsetzung zum 30.10.2006 auf die neue Entwicklung eingestellt. Anfang des Jahres 2005 wurden ca. 100 Waagenhersteller angeschrieben, auf das Datum 30.10.2006 aufmerksam gemacht und gebeten, rechtzeitig Anträge zu stellen. Insgesamt wurden 63 Anträge vor dem 30.10.2006 gestellt, einige wurden später zurückgezogen, andere mussten abgelehnt werden. Über zwanzig Baumusterprüfbescheinigungen konnten pünktlich zum 30.10.2006 oder im Laufe des Folgemonats ausgestellt werden.

Im Vorfeld der Erteilung von Baumusterprüfbescheinigungen gemäß MID mussten diverse Schwierigkeiten überwunden werden. Im Wesentlichen bestanden sie in der Unklarheit über das Prüfschärfeniveau bei EMV-Prüfungen, der Behandlung von Software, der Frage der Aufrechterhaltung einer einheitlichen Fertigung (MID, Anhang B, Nr. 4.6) sowie des Aufbaus der Baumusterprüfbescheinigung selbst. In Verbindung mit fachspezifischen Audits für die Anwendung des Anhangs H1 der MID betraten die Mitarbeiter der PTB Neuland.

Die Besprechungen im Rahmen der WELMEC-Arbeitsgruppe 2 (WELMEC: European Legal Metrology Cooperation) führten zu der Entscheidung, für alle selbsttätigen Waagen bei den EMV-Prüfungen das Prüfschärfeniveau der OIML-Empfehlung R51/2006 (OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale) zu verlangen. Die Softwareprüfung orientierte sich zwar am dafür vorgesehenen WELMEC-Leitfaden 7.2, mehr aber noch an den wesentlichen Anforderungen aus der Nr. 8 des Anhangs I der MID. Zur Feststellung der Fähigkeit des Herstellers, eine einheitliche Fertigung aufrecht zu erhalten, wurde von der Arbeitsgruppe 1.13 eine Liste von zehn Kernfragen an den Hersteller erarbeitet, die sich grundsätzlich bewährt hat. Der Aufbau der Baumusterprüfbescheinigung führte an einigen Stellen zu Diskussionen mit der Zertifizierungsstelle für Messgeräte (ZS-M) in der PTB, da Waagen wegen des häufig auftretenden modularen Aufbaus erst am Aufstellungsort „gefertigt“ werden. Dies muss seinen Niederschlag im dafür vorgesehenen Kapitel „Anforderungen an die Produktion“ finden. Bei anderen Messgeräten hingegen würden Auflagen, die Bezug zum Aufstellungsort des Messgerätes haben, in der Regel zum Kapitel „Auflagen für die Verwendung“ gehören.
Die Audits zur Bewertung des gesamten Qualitätsmanagementssystems des Herstellers unter MID-Aspekten gemäß Anhang H1 unter Beteiligung von Vertretern der Eichbehörden im Unterauftrag der PTB führten zur Ausstellung zweier Zertifikate über die Anerkennung des Qualitätsmanagementsystems.

Trotz aller Startschwierigkeiten und Befürchtungen nicht weniger Beteiligter, dass Baumusterprüfbescheinigungen nicht rechtzeitig zum Stichtag 30.10.2006 ausgestellt werden könnten, verlief die Umsetzung der MID durchaus zufrieden stellend. Mittlerweile wurden bereits erste Änderungen der Baumusterprüfbescheinigungen beantragt, was zeigt, welch dynamische Entwicklung im Bereich der selbsttätigen Waagen vor sich geht.

Ansprechpartner:

K. Schulz, FB 1.1, AG 1.13, e-mail: karsten.schulz@ptb.de