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Erweiterung des bilateralen Abkommens zur Anerkennung von Prüfergebnissen von nichtsebsttätigen Waagen mit Japan

26.06.2007

Seit 1999 existiert ein deutsch-japanisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse von nichtselbsttätigen Waagen. Der rasante messtechnische Fortschritt der letzen Jahre auf dem Gebiet der Wägetechnik machte eine Revision dringend erforderlich. Daher wurde am 5. Juni 2007 eine umfassende Erweiterung zwischen der PTB und dem National Metrology Institute of Japan unterzeichnet.

Bereits im Jahr 1999 wurde ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse von nichtselbsttätigen Waagen (NSW) zwischen dem damaligen japanischen National Research Laboratory of Metrology (NRLM), heute: National Metrology Institute of Japan (NMIJ), und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) unterzeichnet. Das Abkommen wurde im Jahr 2001 revidiert und erweitert, so dass es Waagen mit einer Höchstlast bis 1 t umfasste. Außerdem wurden NSW der Genauigkeitsklasse I sowie die Module „Auswertegerät“ und „Wägemodul“ einbezogen.

Der rasante messtechnische Fortschritt der letzen Jahre auf dem Gebiet der Wägetechnik machte eine zweite Revision dringend erforderlich. Daher wurde kürzlich, am 5. Juni 2007, von der PTB und dem NMIJ eine umfassende Erweiterung des Abkommens unterzeichnet. Unterzeichner waren Dr. Mitsuru Tanaka, Direktor des NMIJ, und Dr. Roman Schwartz, Leiter der Abteilung „Mechanik und Akustik“ der PTB (s. Bild 1). Die neue Version des bilateralen Abkommens beinhaltet NSW mit deutlich höheren Höchstlasten (Max = 5 t). Eine weitere bedeutende Verbesserung ist die Einbeziehung von Wägezellen nach OIML- Empfehlung R 60 mit den dort beschriebenen Spezifikationen: Genauigkeitsklassen C und D, Höchstlasten bis 20 t, Anzahl der Teilungswerte bis zu 6000, Feuchteprüfung gemäß SH und CH.

Die vorliegende zweite Revision bestätigt und festigt die sehr guten Beziehungen zwischen den metrologischen Staatsinstituten Deutschlands und Japans. Neben der Erweiterung hat das neue Abkommen einen weiteren, wichtigen Vorteil für deutsche Waagenhersteller, nämlich Planungssicherheit. Unabhängig von den zur Zeit auf internationaler Ebene laufenden Diskussionen im Zusammenhang mit dem OIML Mutual Acceptance Arrangement (MAA) gewährleistet dieses bilaterale, revidierte Memorandum of Understanding (MoU) auch zukünftig die gegenseitige Anerkennung von Prüfergebnissen für Waagen und Wägezellen. Abgesehen vom MoU kann es allerdings aufgrund einer seit Dezember 2006 geänderten Gesetzgebung in Japan in Ausnahmefällen (z. B. bei rein mechanischen Waagen) erforderlich sein, ein Prüfmuster vorzustellen; weiterhin sind in Japan mit der Gesetzesänderung die Zulassungsgebühren erhöht worden.

Die Herren Dr. Mitsuru Tanaka, Direktor des NMIJ,  und Dr. Roman Schwartz,  Leiter der Abteilung „Mechanik und Akustik“ der PTB, nach der Unterzeichnung der neuen Fassung des bilateralen Kooperationsabkommens (MoU) in Tsukuba / Japan.  Im Hintergrund (von links nach rechts): Dr. Yoshio Hino, Direktor des International Metrology Cooperation Office, Frau Hiroe Sakai, OIML-Sekretariat im International Metrology Cooperation Office und Dr. Yukinobu Miki, Director Metrology Management Center des NMIJ

Bild 1: Die Herren Dr. Mitsuru Tanaka, Direktor des NMIJ, und Dr. Roman Schwartz, Leiter der Abteilung „Mechanik und Akustik“ der PTB, nach der Unterzeichnung der neuen Fassung des bilateralen Kooperationsabkommens (MoU) in Tsukuba / Japan. Im Hintergrund (von links nach rechts): Dr. Yoshio Hino, Direktor des International Metrology Cooperation Office, Frau Hiroe Sakai, OIML-Sekretariat im International Metrology Cooperation Office und Dr. Yukinobu Miki, Director Metrology Management Center des NMIJ

Ansprechpartner:

Dr. R. Schwartz, Abt. 1, roman.schwartz@ptb.de
Dr. P. Zervos, FB 1.1, panagiotis.zervos@ptb.de