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Ringvergleich von 28 DAkkS-Waagenkalibrierlaboratorien

11.06.2011

Gemäß Einheiten- und Zeitgesetz hat die PTB unter anderem die gesetzlichen Einheiten weiterzugeben. Hierbei wird sie von akkreditierten Kalibrierlaboratorien unterstützt. Die Akkreditierung dieser Kalibrierlaboratorien fällt seit dem 1. Januar 2010 in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 werden von einem Kalibrierlaboratorium Maßnahmen zur Sicherung der Qualität seiner Kalibrierergebnisse gefordert. Um dieser Anforderung gerecht zu werden und um sich von der Qualität der Kalibrierungen von den akkreditierten Laboratorien im Bereich Waagen zu überzeugen, sind unter der Leitung der PTB Vergleichsmessungen durchgeführt und ausgewertet worden.

An dem Ringvergleich haben alle 27 deutschen akkreditierten Kalibrierlaboratorien sowie ein im Akkreditierungsprozess befindliches Kalibrierlaboratorium teilgenommen. Da die Kalibrierung einer Waage in der Regel nicht im Kalibrierlaboratorium sondern am Aufstellungsort der Waage vorgenommen wird, hat man sich auf ein entsprechendes Verfahren für den Ringvergleich geeinigt. Demnach wurde die zu kalibrierende Waage in den Räumlichkeiten der PTB aufgestellt und alle 28 teilnehmenden Kalibrierlaboratorien kamen in die PTB, um dort die Kalibrierung durchzuführen. Abschließend wurde von jedem Kalibrierlaboratorium ein Kalibrierschein ausgestellt.

Die Kalibrierung der Waage und die Berechnung der Messunsicherheit erfolgte nach den Vorgaben des EURAMET Kalibrierleitfadens CG-18 für nichtselbsttätige Waagen. Der Ringvergleich ergab prinzipiell eine gute Übereinstimmung der Messergebnisse im Rahmen der von den Kalibrierlaboratorien selbst bestimmten Messunsicherheiten, hat aber auch gleichzeitig aufgezeigt, wo zukünftig Verbesserungsbedarf für den Leitfaden CG-18 besteht. So bleibt die Aufstellung des Messunsicherheitsbudgets bisher den Kalibrierlaboratorien selbst überlassen, wobei z.B. der Einfluss der außermittigen Belastung der Waage oder Konvektionseffekte der eingesetzten Gewichtstücke unter bestimmten Voraussetzungen vernachlässigt werden dürfen. Wie auch andere europäische Mitgliedsstaaten bestätigen, besteht hier Bedarf zur Vereinheitlichung der Messunsicherheitsberechnung, sodass das zuständige EURAMET Komitee TC3 (Mass and Related Quantities) zu Recht beschlossen hat, den EURAMET Leitfaden CG-18 entsprechend zu überarbeiten.

Beispiel einer nichtselbsttätigen Waage mit Massenormalen

Bild 1: Beispiel einer nichtselbsttätigen Waage mit Massenormalen

Ansprechpartner:

Michael Denzel, FB1.1, AG 1.12, E-Mail: michael.denzel@ptb.de