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Neuzulassungen von Abschussbechern für pyrotechnische Munition

03.12.2004

Seit In-Kraft-Treten des neuen Beschussgesetzes im April 2003 müssen Zusatzgeräte von Signalwaffen zum Verschießen für pyrotechnische Geschosse, auch als Abschussbecher oder Schießbecher bezeichnet, von der PTB zugelassen werden. Es wurden inzwischen - nach den entsprechenden Prüfungen - 64 Zulassungen erteilt. Bild 1 zeigt einen derartigen Abschussbecher, der zur Aufnahme und lockeren Führung eines pyrotechnischen Geschosses dient, und auf die Mündung der Signalwaffe geschraubt wird.

In der Signalwaffe mit Abschussbecher und darin vorgeladener pyrotechnischer Signalmunition wird zunächst eine Kartusche (Kaliber der Kartuschen- oder Knallmunition typischerweise bis 9 mm K) gezündet. Dies hat einen Knall und insbesondere einen unter Druck stehenden heißen Gasstrom durch den mit Sperren versehenen Gaslauf zur Folge. Dieser Druck wird über eine Bohrung im Abschussbecher, die in Verbindung mit Druckentlastungsbohrungen als Düse zur Gasdruckregulierung dient, auf den Boden des pyrotechnischen Geschosses übertragen, das daraufhin zum einen gezündet und zum anderen im Abschussbecher beschleunigt und geführt wird. Der Abbrand des Zündsatzes des pyrotechnischen Geschosses führt dann zeitverzögert, d.h. nachdem es eine gewisse Flughöhe erreicht hat, zu einer Auslösung des pyrotechnischen Effektes (Aufleuchten einer Leuchtkugel und/oder eines akustischen Ereignisses).

Die Zulassung eines Abschussbechers in Verbindung mit der Signalwaffe als System muss vor allem für einen angepassten dynamischen Druck am Zündsatz des pyrotechnischen Geschosses sorgen. Dieser Gasdruckimpuls darf nicht so stark ansteigen, dass die heißen Gase den Zündsatz durchschlagen und dies schon im Abschussbecher zu einer Auslösung des pyrotechnischen Effektes führt. Bei einem solchen Vorgang - oft Durchzünden genannt - könnte eine Gefährdung des Benutzers der Signalwaffe nicht ausgeschlossen werden. Der Druck darf auch nicht so groß werden, dass beim Verschießen des pyrotechnischen Geschosses eine gefährliche Wirkung durch eine zu hohe Bewegungsenergie auftritt. Andererseits darf der Druck aber auch nicht zu klein werden, damit das pyrotechnische Geschoss so stark beschleunigt wird, dass das zeitverzögerte Auslösen des pyrotechnischen Effektes in genügender Höhe und nicht erst nach dem Herabfallen auf den Boden erfolgt.

In Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialprüfung, die für die Zulassung der pyrotechnischen Munition zuständig ist, wurden ein Maximalwert für den am Geschossboden zulässigen Gasdruck von 5 MPa und ein Minimalwert für die bei dieser Messung zu ermittelnde Geschossgeschwindigkeit von 20 m/s festgelegt. Beide Größen werden mit einem gemeinsamen Messvorgang ermittelt, bei dem ein zylindrischer Körper mit einer Masse von 8 g zur Simulation einer pyrotechnischen Munition dient. Die Einhaltung des Maximaldruckes als Mittelwert von 10 Messungen der Spitzenwerte der Gasdruckimpulse wird bei der Systemprüfung im Abschussbecher über eine Druckentnahmebohrung des Gehäuses mit einem piezoelektrischen Druckaufnehmer geprüft. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt mit einer 1 m vor dem Abschussbecher montierten Lichtschranke. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die kinetische Energie der pyrotechnischen Geschosse einen Wert von 7,5 J nicht überschreitet. Dies wird in einer getrennten Messung mit einem kürzeren Zylinder (Masse von 4 g) überprüft.

Abschussbecher

 

Bild 1   Ein neu zugelassener und gekennzeichneter Abschussbecher mit zwei Druckentlastungsbohrungen. Darüber eine Notsignalwaffe mit dem Abschussbecher und vorgeladener pyrotechnischer Signalmunition

Ansprechpartner:

E. Franke, FB 1.3,AG 1.33, E-mail: ernst.franke@ptb.de