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Kurzprüfverfahren für das Trittschallverbesserungsmaß

03.12.2004

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Leder und Kunststoffbahnen wurden erste Untersuchungen über die Anwendbarkeit eines vereinfachten Messverfahrens zur Bestimmung des Trittschallverbesserungsmaßes von weichen Fußbodenauflagen angestellt. Gegenüber dem einzigen bislang genormten Verfahren nach ISO 140-8 besitzt das Kurzprüfverfahren den entscheidenden Vorteil, dass es auf einen bauakustischen Deckenprüfstand verzichtet, wodurch sich der Aufwand für die Messungen wesentlich reduziert.
Aus den Untersuchungen geht hervor, dass die mit dem Kurzprüfverfahren erzielten Ergebnisse, abgesehen von einem systematischen Versatz von ca. 2 dB, eine gute Näherung für die Resultate des Normverfahrens darstellen (Bild 1). Zudem wurde festgestellt, dass eine höhere Rauhigkeit der Unterlage bei nicht verklebten Bodenbelagsproben sowohl beim Norm- als auch beim Kurzprüfverfahren zu höheren Verbesserungsmaßen führt. Auch die Art der Anregung (Stielhammerwerk oder frei fallender Hammer) sowie die eintretende Verhärtung des Weichbelags sind für das erzielte Messergebnis wesentlich. Demgegenüber von untergeordneter Bedeutung sind Lagerung, Material und Abmessungen der Unterlage.

Trittschallverbesserungsmaß

Bild 1:   Trittschallverbesserungsmaß ?LW nach dem Kurzprüfverfahren als Funktion der Ergebnisse nach dem Normverfahren (ISO 140-8) für 12 verschiedene Weichbeläge

Ansprechpartner:

V. Wittstock, FB 1.7, AG 1.71 volker.wittstock@ptb.de