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Erster EMV-Workshop für Hersteller von Verkehrsüberwachungsgeräten erfolgreich durchgeführt

02.11.2023

 

Bei den Bauartprüfungen von Verkehrsüberwachungsgeräten kommt es immer wieder dadurch zu Verzögerungen, dass die vom Hersteller in externen Laboratorien beauftragten Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) im ersten Anlauf nicht vollständig sind oder zunächst nicht korrekt durchgeführt wurden. Bevor eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden kann, muss jedoch dokumentiert sein, dass das zu prüfende Messgerät unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen ist, sodass etwaige unvollständige Prüfungen normgerecht nachgeholt werden müssen. Um hier mehr Klarheit über die Anforderungen zu schaffen, wurde das Thema EMV-Prüfungen in einem Workshop mit den Herstellern diskutiert und Handlungsleitfäden vorgestellt.

 

Verkehrsmessgeräte, darunter die berühmt-berüchtigten „Blitzer“ zur Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr, müssen eine Reihe von technischen und formalen Anforderungen erfüllen, bevor sie zur Verkehrsüberwachung genutzt werden dürfen. Die Erfüllung all dieser Anforderungen wird in der Arbeitsgruppe 1.31 „Geschwindigkeitsmessgeräte“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft. Werden dabei Nichtkonformitäten, also Abweichungen von den Anforderungen des Mess- und Eichrechts, festgestellt, sind Nachbesserungen am zu prüfenden Gerät und/oder von dessen Dokumentation erforderlich. Dadurch kommt es regelmäßig zu Verzögerungen, bis ein Zertifikat erteilt werden kann und der Hersteller seine neue Gerätebauart in den Markt bringen kann.  

Insbesondere in zwei Bereichen muss erfahrungsgemäß während der Baumusterprüfung häufig nachgebessert werden: Bei der Gebrauchsanweisung und beim Nachweis der EMV-Kompatibilität des Gerätes. Ersteres wurde vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit dem einschlägigen Herstellerverband, dem Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik (BVST), angegangen und führte letztlich zur Erstellung einer Muster-Gliederung einer Gebrauchsanweisung durch den Verband, die dieser seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt.

Beim zweiten Punkt, dem Thema EMV, geht es ebenfalls nicht um Unzulänglichkeiten des zu prüfenden Gerätes oder gar von Geräten im Einsatz, sondern lediglich um eine vorübergehend noch nicht vollständige Dokumentation der Konformität des Prüflings. So werden der Konformitätsbewertungsstelle oftmals Prüfberichte externer Prüflaboratorien vorgelegt, in denen vorgeschriebene Prüfungen zunächst noch fehlten oder Prüfungen zunächst noch nicht entsprechend den einschlägigen Normen durchgeführt wurden. Statt diese Problematik jedes Mal einzeln zu diskutieren und durch Nachholen von Prüfungen zu reparieren, hat die Arbeitsgruppe 1.31 deshalb die Hersteller von Verkehrsüberwachungsgeräten in die PTB eingeladen, um in einem eintägigen Workshop die EMV-Anforderungen und die Regeln für die Prüfung vorzustellen und zu diskutieren. Ebenfalls beteiligt war die Arbeitsgruppe 2.21 „Elektromagnetische Felder und Antennenmesstechnik“ der PTB, die über eigene EMV-Prüfmöglichkeiten verfügt und die entsprechend ihre EMV-Expertise einbrachte.

In thematisch strukturierten Beiträgen wurden die verschiedenen Aspekte dargelegt, auf die seitens der Hersteller bei der Beauftragung der EMV-Prüfungen geachtet werden muss. Dies wurde anhand von positiven wie negativen Fallbeispielen illustriert.

Ein häufiger Fall in der Praxis ist, dass für eine existierende Bauart eine neue Komponente angeboten werden soll, die Funkfrequenzen nutzt. Hier wurde eine Matrix vorgestellt, anhand derer mit einfachen Entscheidungskriterien beurteilt werden kann, ob neue EMV-Prüfungen des Gesamtsystems erforderlich sind oder ob die erwartbaren Einflüsse durch die neue Komponente so gering sind, dass auf weitere EMV-Prüfungen verzichtet werden kann. Der Preis der Einfachheit ist, dass unter Umständen noch konforme Konfigurationen dadurch verworfen werden. Es steht dem Hersteller jedoch jederzeit frei, statt der einfachen, pragmatischen Regeln eine umfassende EMV-Prüfung durchführen und bewerten zu lassen.

Vielleicht die wichtigste Aussage des Workshops ist, dass die PTB gerne bereitsteht, mit den Herstellern das EMV-Prüfkonzept für ihr Gerät vor Beauftragung der EMV-Prüfungen durchzusprechen. So können diese Prüfungen zielgenau an den Anforderungen ausgerichtet werden.

Die Beteiligten am Workshop empfanden das Format als sehr hilfreich. Nun sind alle zuversichtlich, dass bei Umsetzung der Ergebnisse des Workshops in Zukunft bei der Bewertung der EMV-Prüfungen Reibungsverluste vermieden werden können. In jedem Falle kommen auch weiterhin, wie schon immer, nur Geräte in Verkehr, die alle EMV-Anforderungen erfüllen, also unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen sind.

 

Abbildung: Steffen Schulze erläutert den Umfang der erforderlichen, normgerechten Prüfungen.

 

 

Ansprechpartner:

Robert Wynands, FB 1.3, E-Mail: Opens local program for sending emailRobert.Wynands(at)ptb.de