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Geräuschmesstechnik

Arbeitsgruppe 1.63

Baumusterprüfungen Schallkalibratoren

Schallkalibratoren, die zur Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder im öffentlichen Interesse bestimmt sind, müssen die allgemeinen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), Anlage 2, erfüllen. Für Schallkalibratoren dient die Norm DIN EN 60942:2018 als Grundlage, in der alle erforderlichen Spezifikationen, Fehlergrenzen und Prüfverfahren festgelegt sind. Zu den Aufgaben der AG 1.63 gehört es, im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach Modul B (MessEV - Anlage 4) diese Prüfungen durchzuführen und zu bewerten.

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