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Schussapparate, Einsteckläufe und nicht der Beschusspflicht unterliegende Feuerwaffen

Bauartzulassung nach § 7 Beschussgesetz und der Richtlinie 2006/42/EG („Maschinenrichtlinie“)

 

Schussapparate, Zusatzgeräte für diese Apparate, nicht tragbare Selbstschussgeräte, andere nicht tragbare Geräte, Gasböller, Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung sowie Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss für Munition dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Eine Ausnahme hiervon gilt für bestimmte Gerätearten, die in einem Staat zugelassen worden sind, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Prüf- oder Zulassungszeichen vereinbart ist, z. B. andere Opens external link in new windowMitgliedstaaten der C. I. P.

Für Schussapparate, die Bolzensetzwerkzeuge oder Viehbetäuber nach § 7 des Gesetzes sind, kann zudem nach erfolgreicher Prüfung (EG-Baumusterprüfung) die Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG („Maschinenrichtlinie“) bestätigt werden. Hierfür ist die PTB als Benannte Stelle Nr. ZLS-Z1521-2019/5-1 tätig.

Schussapparate müssen, wenn sie einen Kolben enthalten und wenn sie zur Verwendung magazinierter Kartuschen bestimmt sind, einer Prüfung des Systems aus Gerät, Kolben und Kartuschen unterzogen werden. Zu einem bereits zugelassenen System kann von dem Zulassungsinhaber oder einem Dritten auch die Zulassung anderer Kartuschen beantragt werden.

Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren beachten Sie bitte die zur Verfügung gestellten Dokumente. Sollten Sie danach noch weitere Fragen zu diesen Geräten haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse Opens local program for sending emailschussapparate(at)ptb.de.

 

Links:

Initiates file downloadInformationen zum Zulassungsverfahren nach § 7 BeschG
Initiates file downloadInformationen zum Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2006/42/EG („Maschinenrichtlinie“)
Initiates file downloadListe der Zulassungen nach § 7 BeschG
Initiates file downloadListe der Zertifikate nach Richtlinie 2006/42/EG