Logo der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Anzeige und Prüfung von Schusswaffen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 Beschussgesetz

Druckluft- und Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden

 

Wer Schusswaffen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorher schriftlich anzuzeigen.

Bei diesem Anzeigeverfahren wird zudem gemäß § 11 Abs. 6 BeschussV festgestellt, ob die anzeigepflichtige Schusswaffe zum Tragen der Kennzeichnung gemäß Anlage II Abbildung 10 BeschussV (F-Zeichen) berechtigt und somit erlaubnisfrei ist.

Schusswaffen, für die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG eine Anzeigepflicht besteht und die für den deutschen Markt bestimmt sind, dürfen keine Vollautomaten entsprechend Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 WaffG sein.

Für das Anzeigeverfahren wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten veranschlagt. Die Bearbeitung einer Anzeige kann erst erfolgen, wenn sowohl die schriftliche Anzeige, die Prüfungsunterlagen als auch das/die Prüfmuster bei der PTB, im beschriebenen Umfang, vollständig vorliegen.

HINWEIS:

Aufgrund neuer Bestimmungen haben wir unsere Webseite aktualisiert.

Bitte verwenden Sie den neuen Initiates file downloadVordruck für die schriftliche Anzeige und die neuen Initiates file downloadInformationen zum Anzeigeverfahren sowie das Initiates file downloadMerkblatt für die Kennzeichnung von anzeigepflichtigen Schusswaffen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG. Dieses neue Anzeigeverfahren ist ab dem 01.02.2023 verbindlich, kann jedoch bereits jetzt schon angewendet werden.

Sollten Sie Fragen zum Anzeigeverfahren oder zu den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern haben, so kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse Opens local program for sending emailfzeichen(at)ptb.de.

Links:

Initiates file downloadVordruck zum Anzeigeverfahren nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG
Initiates file downloadInformationen zum Anzeigeverfahren nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG
Initiates file downloadMerkblatt für die Kennzeichnung von anzeigepflichtigen Schusswaffen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG
Initiates file downloadListe der erfolgten Anzeigen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG (bis lfd. Nr. 6099)
Initiates file downloadListe der erfolgten Anzeigen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG (ab lfd. Nr. 6100)