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Geschwindigkeitsmessgeräte

Arbeitsgruppe 1.31

Profil

Die Arbeitsgruppe erteilt nach entsprechenden Prüfungen die Baumusterprüfbescheinigungen für die dem Mess- und Eichgesetz unterliegenden Verkehrsmessgeräte. In Fragen der Softwaresicherheit kooperiert die AG dabei mit der Opens external link in new window Arbeitsgruppe 8.51 „Metrologische Software“.

Informationen zu den aktuell gültigen Anforderungen an diese Messgeräte sind Opens internal link in current windowhier verfügbar, inklusive eines Archivs der früher gültigen Anforderungen für in der Vergangenheit zugelassene Geräte. Die aktuell gültigen Anforderungen an die Softwaresicherheit der Messgeräte sind den folgenden Opens external link in new windowMerkblättern und Dokumenten der AG 8.51 zu entnehmen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Forschung auf dem Gebiet der Verkehrsmessgeräte. Hierzu gehören Opens internal link in current windowhochpräzise Referenzanlagen für Baumusterprüfungen an Geschwindigkeitsmessgeräten.

Ein dritter Arbeitsbereich ist die Beratung von Richtern, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Bürgern über Vorschriften für Verkehrsmessgeräte sowie ggf. die Erstellung von Obergutachten. Dazu gehört auch die Erläuterung von technischen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, meist zu Geschwindigkeitsübertretungen. So sorgt die Arbeitsgruppe zusammen mit den Eichbehörden dafür, dass amtliche Messungen bei der Verkehrsüberwachung zuverlässig sind und niemand befürchten muss, dass eine Messung falsch sein könnte und man deshalb zu Unrecht des Rasens beschuldigt wird.

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Forschung/Entwicklung

Forschung und Entwicklung in der AG betreffen einerseits praktische Fragen im Zusammenhang mit Verkehrsüberwachungsgeräten. Hier kann die AG oft die speziellen Möglichkeiten ausnutzen, die sie mit ihren beiden Opens internal link in current windowstationären Referenzmesstrecken an einer Landstraße und an einer Autobahn besitzt. Ein Beispiel ist eine Kooperation mit dem Lehrstuhl für Ergonomie der TU München zur Frage, ob ungewöhnliche Aufstellbedingungen zu fehlerhaften Messwerten führen können.

Mobile Referenzanlagen der AG erweitern das Einsatzspektrum erheblich, da sie Möglichkeiten zur Prüfung an „beliebigen“ Straßenabschnitten bieten, etwa in Kurvenbereichen, bei Fahrbahnneigungen oder auf speziellen Teststrecken wie etwa am Aldenhoven Testing Center der RWTH Aachen.

Andererseits werden in umfangreicheren Projekten auch innovative Konzepte für Messanlagen erprobt. Eines davon betrifft den Einsatz der Signale von Satellitennavigationssystemen für die Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung, in Kooperation mit der Polizeiakademie Hessen. Ein anderes ist der Pilotversuch zur Messung der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit über einen längeren Straßenabschnitt (Abschnittskontrolle, „Section Control“), der an einer Bundesstraße in Niedersachsen durchgeführt wurde, in Kooperation mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport. Neben den eigentlichen Konformitätsprüfungen der Anlage des Herstellers begleitete die PTB den Versuch wissenschaftlich, z. B. um Aussagen zum Fahrverhalten mit und ohne die neue Überwachungsanlage machen zu können. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden einerseits bei der Frage der Ausweitung des Abschnittskontrollverfahrens auf andere Bundesländer eine wichtige Rolle spielen, andererseits zur Schaffung von Akzeptanz der Methode bei den Verkehrsteilnehmern beitragen können.

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Dienstleistungen

Die Arbeitsgruppe erteilt nach entsprechenden Prüfungen die Baumusterprüfbescheinigungen für die folgenden, dem Mess- und Eichgesetz unterliegenden Verkehrsmessgeräte:

•    Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
    •    Verkehrsradargeräte
    •    Weg-Zeit-Messgeräte mit
        -    Lichtschranken,
        -    Drucksensoren oder
        -    Induktionsschleifen als Messbasis
    •    Laserhandmessgeräte
    •    Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte
•    Satellitenbasierte Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
       - Section Control
       - Moving Control
•    Verkehrs-Kontrollsysteme
•    Geschwindigkeitsmessgeräte in Kraftfahrzeugen -Videonachfahrsysteme-
•    Rotlichtüberwachungsanlagen
•    Video-Uhren und Handstoppuhren (soweit für amtliche Messungen verwendet)
•    Taxameter, Wegstreckenzähler und Wegstreckensignalgeber als Teilgerät.

Informationen zu den aktuell gültigen Anforderungen an diese Messgeräte sind hier verfügbar. Für in der Vergangenheit zugelassene Geräte finden Sie die damals gültigen Anforderungen hier.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Forschung auf dem Gebiet der Verkehrsmessgeräte, insbesondere die Entwicklung von neuartigen Sensoren zur Geschwindigkeitsmessung. Hierzu gehören Referenzanlagen für Vergleichsmessungen bei Zulassungsprüfungen, deren Eignung u. a. durch Vergleiche mit einem hochwertigen GPS-Inertialsystem verifiziert wird.

Ein dritter Arbeitsbereich ist die Beratung von Richtern, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Bürgern über Vorschriften für Verkehrsmessgeräte sowie ggf. die Erstellung von Obergutachten. Dazu gehört auch die Opens external link in new windowErläuterung von technischen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren.

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Informationen

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