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EMV-Prüfungen an Messsystemen vor Ort

Komplexe Messsysteme, beispielsweise Fahrzeugwaagen, lassen sich häufig durch Funkgeräte oder sogar Mobiltelefone stören, obwohl die genormten Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) der Systeme im Laboratorium erfüllt wurden. Um die Störfestigkeit solcher Systeme unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen beurteilen zu können

Zu den gesetzlichen Anforderungen an eichpflichtige Messgeräte zählt auch die EMV, die im Rahmen der Baumusterprüfung durch die PTB untersucht wird. Hierbei werden die einzelnen Komponenten des Messsystems im Laboratorium definierten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Obwohl die Komponenten eine normgerechte EMV-Prüfung bestanden haben, lassen sich die vor Ort installierten Messsysteme durch Funkgeräte oder Mobiltelefone so stören, dass falsche Messwerte angezeigt werden. Aus diesem Grunde haben die zuständigen Behörden in mehreren Fällen die Eichung von Fahrzeugwaagen abgelehnt.

Die Erkenntnis, dass die Störfestigkeit von Messsystemen ganz entscheidend von der Konfiguration und der Installation vor Ort abhängt, ist in den normativen Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Diskrepanz ist dadurch begründet, dass die vor mehreren Jahren erarbeiteten europäischen Prüfanforderungen nicht ausreichend die heutige tatsächliche Störquellensituation aufgrund der Verbreitung von Funkgeräten und Mobiltelefonen berücksichtigt. Wegen dieser technischen Forderung und auch politisch möglicher Konsequenzen wurde eine Überarbeitung der entsprechenden Normen veranlasst, an welcher die PTB mitwirkt. Zur Festlegung neuer normativer Grenzwerte und zur Beurteilung der Störfestigkeit von Messgeräten vor Ort durch die Eichbehörden sind metrologisch rückführbare EMV-Prüfungen vor Ort erforderlich, für die bisher keine Messeinrichtung verfügbar war.

Aus diesem Grunde wurde in der PTB eine transportable Prüfeinrichtung entwickelt, welche die Untersuchungen bei diskreten Frequenzen zwischen 27 MHz und 5,8 GHz ermöglicht. Die Frequenzen wurden so gewählt, dass einerseits die realen Störquellen abgebildet und andererseits die Störung von Funkdiensten vermieden werden, sodass die Bundesnetzagentur eine Sondergenehmigung für den beschränkten Prüfbetrieb erteilen konnte. Die Frequenzen der Prüfeinrichtung liegen in der Nähe der Frequenzbänder klassischer Kommunikationsmittel wie Betriebs- und Amateurfunk, aber auch in der Nähe der Frequenzbereiche moderner Kommunikationssysteme wie GSM, DECT, UMTS, Bluetooth und WLAN. Im Prüfbetrieb vor Ort können die kritischen Teile des Messsystems im Abstand von 1 m zur Sendeantenne nacheinander für jeweils 1 min bei jeder einzelnen Frequenz mit dem elektromagnetischen Feld beaufschlagt und dabei die korrekte Funktion des Messsystems beurteilt werden. Durch ein geeignetes Design und eine Software-Benutzerführung ist für die Bedienung der Prüfeinrichtung vor Ort die Anwesenheit einer Fachperson der Hochfrequenztechnik nicht erforderlich.

Ansprechpartner:

Abteilung 2.2
Telefon: 0531-592-2200