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Spielgeräte kontrollieren sich jetzt selbst

Seit Jahresbeginn 2006 gilt in Deutschland eine grundlegend veränderte Spielverordnung – damit hat auch die Bauartprüfung in der PTB eine neue Basis. Im Interesse des Spielerschutzes setzt die Verordnung einen Rahmen für Gewinne und Verluste und schreibt den Einbau einer Kontrolleinrichtung vor, die im Hintergrund ständig die Einhaltung dieser Vorgaben garantiert.

Ergänzung zur Bauartprüfung: Selbstkontrolle der Geräte am Spielort

Die bisherige Spielverordnung, die sich noch stark an den Möglichkeiten mechanisch betriebener Walzengeräte orientierte, regelte im Wesentlichen die Gestaltung der Einzelspiele und begrenzte Spielverluste durch Eindämmung bestimmter Spielfeatures. Das hatte den Nachteil, dass neue Spielideen, die sich mit modernen elektronisch gesteuerten Geräten verwirklichen ließen, im Rahmen der Bauartprüfung kaum noch zweifelsfrei auf die Vorschriften der Spielverordnung zurückgeführt werden konnten. Zunehmende Unsicherheit bei der Bauartprüfung, aber auch bei der Überwachung des Gewerbes waren die Folge.

Mit der neuen Spielverordnung wird nun ein transparentes und technisch zeitgemäßes Prinzip für den gesetzlichen Spielerschutz eingeführt. Kernpunkt ist dabei das von der PTB entwickelte Konzept des Kontrollmoduls, das sämtliche Einsätze und Gewinne im laufenden Spielbetrieb erfasst. Diese Daten dienen der unmittelbaren und permanenten Überwachung mit dem Ziel, dass bestimmte Geld-Zeit-Relationen beim Spiel eingehalten werden; z. B. darf die Summe der Verluste in der Stunde 80 EUR nicht übersteigen. Da das Kontrollmodul eine (Software-)Verkörperung der wesentlichen Vorschriften der Spielverordnung darstellt, liegt der Fokus bei der Bauartprüfung jetzt auf den Funktionstests der Kontrolleinrichtung selbst und auf der Einhaltung eines hohen technischen Realisierungsniveaus für ihre manipulationssichere Verankerung im Gerät. Neben einer effektiveren Bauartprüfung bringt das vor allem Sicherheit für die Arbeit der Gewerbeaufsichtsbehörden am Aufstellort der Geräte.

Mit der neuen Spielverordnung wurde auch die bisher für Bauarten pauschal begrenzte Geräteaufstellzeit durch eine Verlängerungsoption abgelöst, wenn zuvor eine technische Geräteinspektion durchgeführt wurde. Diese Änderung gründete maßgeblich auf einer Feldstudie der PTB zur Zuverlässigkeit von Geldspielgeräten, bei der rund 250 Geräte etwa zwei Jahre lang während des gewerblichen Spielbetriebs beobachtet wurden. Hinsichtlich des Ausfallverhaltens von älteren und jüngeren Geräten ergaben sich dabei keine signifikanten Unterschiede.

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